Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.06.2016:
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8. Wiener Landtag (7)

Entwurf eines Gesetzes mit dem unter anderem die Dienstordnung und das Besoldungsrecht geändert werden

LAbg Christian Hursky (SPÖ) hielt fest, dass die Dienstordnung jener des Bundes entspreche. Seine Fraktion und die Grünen stünden auch hinter dem Pensionssystem der Stadt. Der Opposition, die beides kritisiere, richtete er aus: Es sei zwar eine komplexe Materie, sie hätten jedoch vier Wochen Zeit gehabt, sich mit dieser auseinander zu setzen und neue Vorschläge einzubringen.

LAbg DI Dr. Stefan Gara (NEOS) ging auf den Bewertungsbogen des Krankenanstaltenverbundes (KAV) ein. Er forderte, die Kriterien zu den Themen „Identifikation mit der Dienststelle“ und „Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt“ herauszunehmen.

LAbg Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) stimmte seinem Vorredner zu. Der Bewertungsbogen habe dienstrechtliche Konsequenzen. DienstnehmerInnen hätten „selbstverständlich“ ein Recht auf Meinungsfreiheit - das Kriterium der „Identifikation“ habe im Bewertungsbogen „nichts verloren“. Er kritisierte außerdem die Möglichkeit der „Zwangspensionierung“ aus organisatorischen Gründen. Über lange Jahre erworbenes Know-how von MitarbeiterInnen gehe so verloren. Bei der Besoldungsreform sehe er keine Verbesserung, bestenfalls eine Wahrung des Bestehenden.

LAbg Christian Hursky (SPÖ) stellte klar, dass MitarbeiterInnen nicht für den/die DienstgeberIn arbeiten könnten, wenn sie sich als DienstnehmerIn mit diesem nicht identifizieren könnten. Dies sei auch in der Privatwirtschaft der Fall.

LAbg Mag.a. Beate Meinl-Reisinger MES (NEOS) wies darauf hin, dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen privaten und öffentlichen ArbeitgeberInnen gebe. Das Kriterium „Identifikation mit der Dienststelle“ halte sie für „nachvollziehbar“, da es sich bei der Dienststelle um eine kleine Organisation handle, in welcher man eng zusammenarbeiten müsse. Die Identifikation mit den „Gesamtinteressen der Stadt“ hätte jedoch in einem Bewertungsbogen „nichts verloren“. Sie kritisierte, dass die Interessen von Dienststellen und die Gesamtinteressen der Stadt nirgends festgeschrieben seien.

LAbg Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) merkte an, dass man private Interessen als ArbeitnehmerIn nicht über die beruflichen stellen dürfe. Dies solle auch im öffentlichen Dienst der Fall sein. Gleichzeitig solle Gewerkschafts- und Koalitionsfreiheit herrschen.

Amtsführende Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) hielt fest, dass die Dienstrechtsnovelle „selbstverständlich“ sozialpartnerschaftlich verhandelt worden sei. Der Magistrat werde die Dienstrechts- und Besoldungsreform kompetent ausarbeiten, sodass die Novelle wie angekündigt 2017 vorgelegt werden könne. Ebenfalls würden die Organisationsveränderungen in den Wiener Stadtwerken auf einer sozialpartnerschaftlichen Einigung basieren. Die Zustimmung der MitarbeiterInnen, die auch gewerkschaftlich begleitet worden seien, liege vor.

Abstimmung: Das Gesetz wurde in erster und zweiter Lesung mehrstimmig angenommen. Die eingebrachten Anträge fanden nicht die notwenige Mehrheit.

Änderung des Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes

Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) teilte mit, dass seine Fraktion der Novelle zustimmen werde, nachdem Änderungen hinsichtlich der Zuständigkeit für die besoldungsrechtlichen Angelegenheiten vorgenommen worden seien.

Abstimmung: Das Gesetz wurde in erster und zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

(Schluss) bim/buj

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