Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.06.2016:
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Wien Vorreiter im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel

Studie über Online-Heimtierhandel auf internationalem TierärztInnenkongress im Wiener Rathaus präsentiert

Europaweit vorbildlich sind Wiens Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel im Internet. Die im Auftrag der Tierschutzombudsstelle Wien von Shifting Values erstellte Studie über den Online-Handel mit Heimtieren wurde letzte Woche beim renommierten Euro-Kongress der FECAVA, der Vereinigung der Europäischen Heimtiermediziner-Verbände, im Wiener Rathaus präsentiert. „Die klaren Ergebnisse der Studie und die sehr konkreten Maßnahmen der Stadt Wien hinterließen großen Eindruck bei den aus ganz Europa zusammengekommenen TierärztInnen“, so Tierschutzombudsfrau Eva Persy.

Für Wiens Tierschutzstadträtin Ulli Sima ist die Vernetzung in Sachen illegaler Tierhandel ein zentrales Anliegen: „Nur gemeinsam können wir das durch den illegalen Tierhandel verursachte Tierleid stoppen und ich freue mich über die große Resonanz unserer Maßnahmen über Österreich hinaus“, so Sima.

Die beim Kongress präsentierte Studie befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Heimtierhandel auf Online-Kleinanzeigenplattformen und zeigt deutlich, welche Maßnahmen dabei erfolgreich sind, den illegalen Handel zu vermindern.

Online-Handel bringt Probleme für Tierschutz und KonsumentInnenschutz

Bei Internet-Welpen-Inseraten durch private AnbieterInnen gibt es keine Kontrolle über die Herkunft der Tiere, die tatsächlich in vielen Fällen aus sogenannten "Hinterhofzuchten" (Hündinnen als "Gebärmaschinen", kein Auslauf, kein Tageslicht) aus den östlichen Nachbarländern Österreichs/Deutschlands stammen. Die Welpen werden unter dramatischen Bedingungen transportiert und verkauft. In vielen Fällen sind die Tiere bereits latent (psychisch und physisch) krank. Durch den Stress der Trennung und des Transports brechen Krankheiten meist erst nach der Übernahme durch die neuen HalterInnen aus, haben intensive tierärztliche Behandlungen zur Folge und können auch mit dem Tod der Welpen enden. Das Bundestierschutzgesetz (§ 8a) verbietet das öffentliche Feilbieten von Tieren durch Privatpersonen und stellt somit eine äußerst wirksame Maßnahme gegen die geschilderten Zustände dar.

Studie der Tierschutzombudsstelle Wien

Die von Shifting Values e.U. im Auftrag der Tierschutzombudsstelle durchgeführte Studie beleuchtet den Online-Handel im Jahresverlauf. Der Schwerpunkt lag auf dem Internet-Handel mit Hunden (insbes. Welpen), Katzen und Reptilien. Zum Studienumfang zählten ein Monitoring der Zahl an Tierinseraten auf sechs maßgeblichen Online-Kleinanzeigenplattformen und tiefergehende Analysen zu den Praktiken des illegalen Tierhandels.

Auch Portalbetreiber sind verantwortlich

Die Verantwortung, illegalen Tierhandel zu verhindern, trifft auch die PortalbetreiberInnen. Erlangt ein Host-Provider von einer rechtswidrigen Tätigkeit/Information Kenntnis, ist er für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherte Information nur dann nicht verantwortlich, wenn er unverzüglich dagegen tätig wird. Im Rahmen der Studie wurden die relevanten PortalbetreiberInnen schriftlich aufgefordert, ihrer Verantwortung nachzukommen.

Die Reaktionen waren unterschiedlich. Das Kleinanzeigenportal www.tieranzeigen.at agierte vorbildlich und setzte strukturelle Maßnahmen, die dem Tierschutzgesetz vollinhaltlich entsprechen (Inserieren nur durch zulässige AnbieterInnen möglich).

Scheinkäufe im Kampf gegen Online-Handel

Immer wieder wurden und werden durch Scheinkäufe illegale Verkäufe aufgedeckt, die Anbieter angezeigt und die Tiere abgenommen. Die Berichte darüber führen zu verstärktem Bewusstsein, dass das Anbieten eines Tieres im Internet verboten ist. „Noch immer wissen nicht alle, dass es illegal ist, Tiere im Netz oder im Hinterhof zu verkaufen. Ich appellier an alle Tierfreundinnen und Tierfreunde, sich ein Tier im TierQuarTier Wien zu holen. Dort warten viele Hunde, Katzen und Kleintiere auf ein neues liebevolles zu Hause“, so Sima abschließen.

Alle Infos auf www.tierquartier.at

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