Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 17.06.2016:
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KAV setzt Verpflichtung zur neuen ÄrztInnenausbildung um - durch Neuverteilung der Tätigkeiten weitgehend reibungsloser Übergang

Der Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes (KAV), Udo Janßen, rechnet mit einem weitgehend reibungslosen Übergang zur neuen ÄrztInnenausbildung: "Da im vergangenen Jahr die Deckelung der Ausbildungsplätze aufgehoben wurde, sinkt die Zahl der Ausbildungsstellen im KAV jetzt also von einem höheren Niveau als bisher üblich. Außerdem werden die Tätigkeiten neu verteilt: Durch die bereits umgesetzten und kommenden Organisationsänderungen - so wurde der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich von den Pflegekräften übernommen - rechne ich mit einem reibungslosen Übergang im Spitalsalltag." Neben dem mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich -dazu gehören Blutabnahmen oder Infusionen - gibt es weitere Organisationsveränderungen. 150 neue Dienstposten für StationssekretärInnen wurden geschaffen. Sie sollen ÄrztInnen sowie Pflegekräfte unterstützen. Im nächsten Schritt werden Pflegekräfte von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten entlastet.

Im Zuge der neuen ÄrztInnenausbildung wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Ausbildung von AllgemeinmedizinerInnen abgeändert. Während früher in einem Spital pro 15 Betten eine Allgemeinmedizinerin bzw. ein Allgemeinmediziner ausgebildet werden musste, wird nunmehr der Bedarf in einer bundesweiten Kommission festgelegt, der neben dem Bundesministerium für Gesundheit auch die Ärztekammer angehört. Auf Wien entfallen demnach knapp 100 AllgemeinmedizinerInnen, die jährlich ihre Ausbildung abschließen sollen. Das bedeutet für den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) eine Reduktion der Ausbildungsstellen zum bisherigen Stand. Diese Reduktion von 52 Ausbildungsstellen 2016 ist eine mit den Spitälern bereits vereinbarte Maßnahme. Die einzelnen Spitäler entscheiden selbst, in welchen Bereichen sie weiter ausbilden und wo nicht. Begonnene Ausbildungen können selbstverständlich abgeschlossen werden.

Da nach der alten Ausbildungsordnung Teile der allgemeinmedizinischen Ausbildung auf die Facharztausbildung anrechenbar waren, konnten die TurnusärztInnen zu einer freien Facharztausbildungsstelle wechseln. Deshalb waren viele Turnusarzt-Ausbildungsplätze von wartenden Facharzt-InteressentInnen belegt. In der neuen Ausbildungsordnung sind keine Teile der allgemeinmedizinischen Ausbildung mehr anrechenbar, da es keine Gegenfächer mehr gibt. Daher erwartet der KAV in Zukunft weniger InteressentInnen für die Turnusausbildung. Der Wiener Krankenanstaltenverbund bildet derzeit rund 1.000 ÄrztInnen zu AllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen aus. Ausbildungsstellen werden von der Ärztekammer bewilligt. Anerkennungsverfahren nach der neuen Ausbildungsordnung laufen bereits.

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