Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.05.2016:
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Ludwig (2): Private Mieten oftmals überteuert. Neues Mietrechtsgesetz muss Transparenz und Konsumentenrechte sicher stellen

Amtliche Mietzinsüberprüfungen belegen, dass durchschnittlich um satte 3,37 € pro m² und Monat zu viel eingehoben wurde

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig unterstrich heute neuerlich die dringende Notwendigkeit eines fairen und transparenten Mietrechtes. „Die derzeitige Gesetzgebung – und insbesondere das System der Richtwert-Zuschläge – lässt jede Transparenz vermissen. Für die Konsumentinnen und Konsumenten sind Wohnungsangebote und Mietverträge weder vergleich- noch kontrollierbar. Das geltende österreichische Mietrecht ist unübersichtlich, zersplittert und auch für ausgewiesene Experten oft nicht eindeutig und klar“, so Ludwig. Das führe zu jenen Preissteigerungen am privaten Wohnungsmarkt, die nun auch die Detailauswertung der Mikrozensus-Daten der Statistik Austria verdeutlicht. Zudem würden viele Angebote sowie auch bereits abgeschlossene Verträge einer genauen Überprüfung nach einer gesetzesgemäßen Mietzinsbildung nicht standhalten, wie die von Amts wegen durchgeführten Mietzinsgutachten belegen. Ludwig erwartet sich, dass die zuletzt intensiv geführten Verhandlungen zu einem neuen Bundes-Mietrechtsgesetz rasch zu einem erfolgreichen Abschluss kommen und in Zukunft derartige Missstände durch gesetzliche Regelungslücken und Schlupflöcher ausgeschaltet sind. Denn: „Wir brauchen dringend ein faires und transparentes Mietrecht.“

Mit der Schlichtungsstelle, einer dem Gericht vorgelagerten Einrichtung, steht den Wienerinnen und Wienern auch eine eigene Stelle zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung. Gänzlich ohne finanzieller Belastungen und Risiken können Verfahren eingeleitet werden. Die Entscheidungen der Schlichtungsstelle sind rechtswirksam verbindlich. Der Vorteil für Mieterinnen und Mieter. Sie brauchen, anders wie bei Gericht, keine rechtsanwaltliche Vertretung und haben außerdem auch keine Verfahrenskosten zu tragen.

2.400 Mietzinsgutachten belegen, dass Mieten sehr oft überhöht Wie eine aktuelle Bilanz der Stadt Wien deutlich macht, zahlt sich eine solche Überprüfung auch aus. Denn nicht immer halten sich die Vermieter auch an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Auswertung von insgesamt 2.400 Mietzinsgutachten der Stadt Wien belegt, dass durchschnittlich um satte 3,37 € pro m² und Monat zu viel an Miete eingehoben wurde. Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 72m² sowie 10% USt bzw. 4% Verzugszinsen mussten alleine in diesen Fällen rund 8 Millionen Euro zurückerstattet werden. Neues Mietrecht muss Fairness und Transparenz sicherstellen „Die Verhandlungen zu der dringend notwendigen und umfassenden Reform des Mietrechtsgesetzes müssen nun endlich zu einem erfolgreichen Abschluss kommen“, so Ludwig. Das neue Mietrechtsgesetz sollte auch klare Mietzinsbegrenzungen, wie es sie im Bereich der Gemeindewohnungen und der geförderten Wohnungen bereits seit vielen Jahren gibt, sicherstellen“, fordert Ludwig.

Insbesondere die derzeit geltenden Zuschlagsregelungen bei den Altbaumieten sind intransparent und für MieterInnen in keiner Weise nachvollzieh- und überprüfbar. Das wird auch durch die aktuellen Erhebungen deutlich. „Daher brauchen wir eine klare taxative Ausweisung der Zu- und Abschläge und eine Deckelung der Zuschläge“, so der Stadtrat. Diese Punkte sind auch Teil des von ihm vorgelegten Transparenzpakets. Zudem sollten alle Mietverhältnisse, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen, erfasst und geschützt werden. (Schluss) csi

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