Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.05.2016:
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Sima/Maresch: Hitzefrei für Wiens Fiakerpferde

Weiteres Maßnahmenpaket für Wiens Fiaker - Pferde nur noch jeden 2. Tag im Einsatz

Hitzefrei ab 35 Grad gibt es ab heuer für die Wiener Fiakerpferde. Wiens Tierschutzstadträtin Ulli Sima und der Umweltsprecher der Grünen, Rüdiger Maresch, haben ein weiteres Paket zum Wohle der Fiakerpferde in Wien geschnürt. „Wir haben in den letzten Jahren schon viele Maßnahmen für die Tiere gesetzt, die Fiakerstandplätze so gestaltet, dass die Tiere im Schatten stehen. Auch die Arbeitszeiten für die Tiere wurden reduziert. Nun wollen wir mit einer Novelle zum Fiakergesetz weitere Verbesserungen herbeiführen, die vor allem auch auf die heißen Sommertage abzielen“, so Sima und Maresch. Die Maßnahmen zur Novellierung des Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz wurden mit PferdexpertInnen ausgearbeitet.

7 Punkte-Paket für Wiens Fiakerpferde:

Das neue Paket gilt für alle Fiakerfahrten (Rundfahrten und bestellte Fahrten) und umfasst folgende Punkte:

1) hitzefrei ab 35 Grad: analog zu Arbeiten am Bau, dürfen die Tiere bei am Stephansplatz gemessenen 35 Grad nicht mehr im Einsatz sein. Im Vorjahr gab es in der Wiener Innenstadt 18 Tage mit über 35 Grad.

2) Reduktion der Arbeitszeiten: Fiakerpferde dürfen nur mehr jeden 2. Tag arbeiten, was eine enorme Entlastung bedeutet.

3) Verkürzung der Betriebszeit um eine Stunde am Abend: Die Arbeitszeiten belaufen sich künftig von 10.00 bis 21.00 Uhr. Durch den verminderten Arbeitseinsatz reduziert sich die Stressbelastung für die Tiere.

4) Vor jedem Fahrantritt muss der Kutscher nachweislich die Einsatztauglichkeit (inklusive Gesundheitscheck) der Pferde überprüfen und dies in das Fahrtenbuch eintragen. Dieses wird von der Behörde stichprobenartig überprüft.

5) Künftig dürfen nur mehr Tiere als Zugpferde eingesetzt werden, die auf Grund ihres Wesens und des Ausbildungs-und Trainingszustandes nachweislich mit dem Einsatz als Fiakerpferd gut zurechtkommen. Neue Pferde werden vor ihrem ersten Einsatz durch Spezialisten auf ihre Eignung geprüft.

6) Bodenmarkierungen legen Lage und Anzahl der Stellplätze fest – dies garantiert erleichterte Überprüfbarkeit, ob die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden.

7) Künftig wird noch mehr Augenmerk auf tierschutzrelevante Themen gelegt: Darunter fallen die Auswirkungen des Tragens des Maulkorbs, das Schweifanbinden und das regelmäßige Füttern. Dabei wird die Behörde auf verstärkte Aufklärung setzen und die Einhaltung dieser neuen Auflagen genau kontrollieren.

„Mit diesen Maßnahmen sorgen wir für entscheidende Verbesserungen für die Tiere in unserer Stadt. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, sondern mit vielen Expertinnen und Experten zusammengearbeitet, um ein Maximum für die Tiere zu erwirken“, so Sima. Rüdiger Maresch ergänzt: „Mit dieser Novelle werden deutliche Signale in Richtung verbesserten Tierschutz für die Fiaker-Pferde gesetzt. Besonders in Hinblick auf Hitzetage und Klimawandel muss auf die Gespannpferde mehr Rücksicht genommen werden. Mit der neuen Regelung für Tropen-Tage bzw. auch der Arbeitszeit-Verkürzung für die Pferde wurde auf aktuelle Wetterentwicklungen entsprechend reagiert und dem Tierschutz Vorrang eingeräumt.“

Strenge Kontrollen wirken

In Wien gibt es derzeit 28 Wiener Fiakerbetriebe mit ihren 375 Pferden. Sie werden von Polizei, MA 60 – Veterinärdienste und Tierschutz und MA 65 streng kontrolliert.

Im Jahr 2015 gab es 9 tierschutzrechtliche Anzeigen bei Fiakerpferden. An heißen Sommertagen ist der Betrieb künftig ab 35 Grad einzustellen. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird von der Polizei in Zusammenarbeit mit der MA 65 kontrolliert.

Anhang:

Bei der letzten Novelle 2011 wurden bereits folgende Schritte im Sinne der Tiere gesetzt:

  • Die jährlich durchgeführte Konzessionsüberprüfung beinhaltet die Verpflichtung zur Vorführung des gesamten Kutscheninventars, Geschirre und aller Pferde.
  • Weiters wird verstärkt darauf geachtet werden, dass die Pferde regelmäßig gefüttert und ihnen anschließend eine mindestens einstündige Ruhezeit gewährt wird.
  • Unter anderem auch deshalb werden die Kutscher verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem unter anderem Abfahrt vom Stall und Fütterungspausen zu vermerken sind. Das Fahrtenbuch ist Behördenvertretern zur Einsicht vorzulegen.
  • die Vergabe der Stellplätze wurde neu geregelt. Sie erfolgt zweimal jährlich unter notarieller Aufsicht
  • Es gibt unangekündigte Tierschutzkontrollen in den Ställen als auch an den Standplätzen durch die MA 60
  • Nicht nur die Pferde werden strenger überprüft, auch bei den Kutschern selbst wurde nachjustiert. Bei der Fiaker-Fahrdienstprüfung wird Augenmerk auf den Tierschutz gelegt. Die Kutscher müssen in tierschutzrelevanten Aspekten sattelfest sein.
  • Es gibt eine fixe Fahrzeug-Identifikationsnummer ähnlich der Fahrgestellnummer beim Auto plus fix montiertem Kennzeichen. Die Nummerntafel, die mit der Kutsche verbunden ist, erleichtert die rasche Identifizierung.
  • Bei Konzessionsvergaben wird der finanzielle Background eines Werbers streng kontrolliert, so sind pro Gespann € 25.000,- an Rücklagen für die Wintermonate vorzuweisen, um zu garantieren, dass die Tiere auch in einkommensschwachen Zeiten bestens versorgt werden können. Die Höhe dieser Summe hat die Wirtschaftskammer empfohlen. o Fix montierte Pooh-bags haben sich bestens bewährt. Es sind nur fix montierte Pooh-bags erlaubt, deren Tierschutzgerechtigkeit gutachterlich geprüft wird. Das Mitführen eines Pooh-bag-Gutachtens inklusive Beschreibung ist verpflichtend.
  • Auch bei den Standplätzen gibt es strenge Kontrollen. Jeder Standplatz muss mit Hydrant und Wasserschlauch versehen sein, wobei durch verschärfte Kontrollen sichergestellt wird, dass diese Einrichtungen auch im Sinne des Tierschutzes Verwendung finden.
  • Des weiteren gibt es einen einheitlichen Strafenkatalog mit klar definierten Strafhöhen für jedes Vergehen, die Höchststrafe liegt bei 3.500 Euro, die Mindeststrafe bei 140 Euro.

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