Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 17.12.2015:
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2. Wiener Landtag (7)

Änderungen von Wiener Gemeindewahlordnung, Wiener Volksabstimmungs-, Volksbefragungs- und Volksbegehrensgesetz

LAbg Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) bemängelte das Tempo, die Änderung des Wahlrechts gleich in der ersten Landtagssitzung nach Konstituierung zur Abstimmung zu bringen: Hier hätte Qualität über Schnelligkeit gestellt, Ausschüsse darüber beraten müssen. Aigner: „Gemeinsame Spielregeln sollen gemeinsam erarbeitet werden.“ Er sei gegen ein Ausländerwahlrecht, die Staatsbürgerschaft dürfe nicht „ausgehöhlt“ werden. Wolle man nichtamtsführende Stadträte streichen, so müsste der Proporz „in ganz Österreich, auf allen Ebenen“ abgeschafft werden.

LAbg Mag.a Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS) erinnerte ausführlich an die Geschehnisse rund um den „fliegenden Parteiwechsel“ des ehemaligen Abgeordneten Senol Akkilic von den Grünen zur SPÖ. Ein Präzedenzurteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) in einer ähnlichen Causa lege eine strafrechtliche Relevanz nahe: Handelte es sich beim mutmaßlichen Grund für den Fraktionswechsel doch um eine In-Aussicht-Stellung eines Vorteiles, konkret um einen angeblich versprochenen „fixen Listenplatz“ für Akkilic.

LAbg Georg Niedermühlbichler (SPÖ) nannte es „gut und richtig“, das Wahlrecht bereits zu Beginn der laufenden Wahlperiode zu reformieren. Er bezeichnete es als guten Kompromiss, auch wenn er persönlich die bisherige Mehrheitsförderung beibehalten hätte: Nicht zuletzt schaffe ein solcher Faktor „stabile Regierungsverhältnisse“. Nicht nur die SPÖ, auch die Freiheitlichen hätten bei der vergangenen Wahl davon profitiert. Er brachte einen Antrag ein, in dem der Bund gefordert wurde, dem Land Wien gesonderte Regeln bei der Zusammensetzung des Stadtsenats zu ermöglichen.

StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) meinte, die Reform des Wahlrechts stelle eine „gute Repräsentation des Wählerwillens“ sicher. Zumal ein Signal an den Bund gesendet werde: Wer in Wien lebe, arbeite und Steuern zahle, solle auch politisch mitbestimmen dürfen. Es sei ungerecht, ein Drittel der Bevölkerung vom demokratischen Prozess auszuschließen. Mailaths Dank galt der „profunden und peniblen“ Arbeit der MA 62 in der Vorbereitung der Gesetzesänderung.

Abstimmungen: Die Gesetzesänderung des Wahlrechts wurde mit Stimmen von SPÖ und Grünen beschlossen. Der ÖVP-Antrag zur Abschaffung der nichtamtsführenden Stadträte nur bei Erhalt ihrer Kontrollrechte fand die Mehrheit mit Stimmen von SPÖ, Grünen, ÖVP und NEOS. Die rot-grünen Anträge betreffend Wahlrecht für EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörige, ebenso der rot-grüne Antrag betreffend die Zusammensetzung des Wiener Stadtsenats wurden mit Stimmen von SPÖ, Grünen und NEOS angenommen. Alle anderen Anträge fanden nicht die notwendige Mehrheit.

Naturschutzbericht 2014

LAbg Dipl.-Ing.in Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) bedauerte, dass die im Naturschutzbericht verschriftlichten Ziele kaum Niederschlag in der tatsächlichen Stadtplanung fänden. So gehöre etwa die Wiener Landwirtschaft stärker in Projektarbeiten eingebunden. Dem Nationalpark Donauauen (Lobau) werde zu wenig Platz im Bericht eingeräumt. Auch die Tätigkeiten des Landesjagdverbandes sollten miteinbezogen werden – immerhin verfüge Wien über 31 Jagdgebiete.

LAbg Mag. Rüdiger Maresch (Grüne) bedankte sich für die Leistungen der Magistratsabteilungen 22, 42, 45 und 49 und ihrem Beitrag zum Naturschutz. Als Beispiel für den Artenschutz nannte Maresch den Norbert-Scheed-Wald, wo sich Flora und Fauna der pannonischen Feld-und Waldlandschaften fänden.

LAbg Nikolaus Amhof (FPÖ) kritisierte, dass der Bericht einen Bogen um Konfliktbereiche mache: etwa Schäden, angerichtet durch Bieber und Fischottern. Grundeigentümer könnten sich nicht dagegen wehren oder Schadenersatz bemühen. Zudem beklagten Jäger den erschwerten Zugang zu Waffendokumenten. Insgesamt aber überwogen die Vorteile im vorliegenden Naturschutzbericht.

(Forts.) esl/fis

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