Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 17.12.2015:
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2. Wiener Landtag (6)

Änderungen von Wiener Gemeindewahlordnung, Wiener Volksabstimmungs-, Volksbefragungs- und Volksbegehrensgesetz

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) bezeichnete das neue Wahlrecht als „sehr guten Kompromiss“. Dass das „mehrheitsfördernde Element“ erhalten bleibe, sei nicht „undemokratisch“ wie die Opposition kritisierte. Als Beleg dafür zählte er die Wahlordnungen von Großbritannien, USA, Frankreich bis hin zu Italien auf, die ebenfalls einen Mehrheitsbonus beinhalteten. Er brachte einen Antrag betreffend eine Änderung der Bundesverfassung ein, die Wien die Möglichkeit einräume, für EU-BürgerInnen ein Wahlrecht auf Landesebene einzuführen. Das „System der Nicht-Amtsführenden Stadträte“ sei eines, „mit dem niemand zufrieden“ sei. Jedoch dürften die Kontrollrechte für die Opposition, die an die Nicht-Amtsführende StadträtInnen geknüpft seien, nicht beschnitten werden. Er verteidigte auch die Briefwahl. Diese habe geholfen die Wahlbeteiligung zu steigern. Eine Gefahr für das Prinzip der persönlichen und geheimen Wahl sah Stürzenbecher durch die Briefwahl nicht.

LAbg Christoph Wiederkehr, BA (NEOS) meinte, jede Stimme müsse gleich viel wert sein. Er kritisierte das System der Wahlkreise über die eine unterschiedliche Anzahl von Grundmandaten vergeben würden. Außerdem forderte er einen „Proportionalitätsausgleich“. Er brachte einen Antrag ein wonach der mehrheitsfördernde Faktor auf null reduziert werden und ein Proportionalitätsausgleich geschaffen werden solle. Wiederkehr kritisierte, dass ein Grundmandat über Vorzugsstimmen praktisch nicht erreichbar sei. Außerdem sei die Sperrklausel von fünf Prozent für den Einzug in den Gemeinderat „extrem hoch“. Er brachte einen Antrag betreffend ein faires Vorzugsstimmensystem ein sowie einen Antrag zur Senkung der Sperrklausel. Er kündigte an, dass seine Partei den Antrag auf Wahlrecht für EU-BürgerInnen unterstützen werde.

LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) zeigte sich überrascht, dass die Wahlordnung im Landtag beschlossen werden solle, die Stadtregierung aber erst nach erfolgter Abstimmung eine Arbeitsgruppe dazu gründen wolle. Die Wahlrechtsdebatte sei keine „Sternstunde der Demokratie“ sondern eine „Gruselgeschichte“, die sich über Jahre mit „wechselnden Positionen und wechselnden Abgeordneten gezogen“ habe.

LAbg Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) konterte ihrem Vorredner: bei der von ihm angesprochenen Arbeitsgruppe gehe es - über die Novelle des Wahlrechts hinaus – darum, wie die Bezirksdemokratie gestärkt werden könne. Kickert erinnerte daran, dass 350.000 Menschen, die in Wien ihren Lebensmittelpunkt hätten, von der Politik der Stadt ausgeschlossen wären. Die Öffnung des Wahlrechts für EU-BürgerInnen und Drittstaatenangehörige bedeute eine Gleichbehandlung aller BewohnerInnen und brächte auch Vorteile für Wien – insbesondere was Integration und politische Partizipation betreffe. (Forts.) ato/buj

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