Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 17.12.2015:
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2. Wiener Landtag (5)

Änderungen von Wiener Gemeindewahlordnung, Wiener Volksabstimmungs-, Volksbefragungs- und Volksbegehrensgesetz

LAbg Mag. Manfred Juraczka (ÖVP) ging es darum, die bereits im Wahlkampf 2010 begonnene Debatte weiterzuführen. FPÖ, Grüne und ÖVP hätten sich damals darauf verständigt, den Proportionalausgleich sicherzustellen. Kritisch äußerte sich Juraczka auch zur Nichtbehandlung der Vorzugsstimmen oder der BürgerInnenbeteiligung. Das Wahlrecht sei ein StaatsbürgerInnenrecht, in einer gesetzgebenden Körperschaft gebe es das nur selten. Er brachte einen Antrag ein betreffend die Abschaffung der Funktion der nichtamtsführenden Stadträte in Wien nur bei Beibehaltung der Kontrollrechte und Akteneinsichtsrechte für die Oppositionsfraktionen.

LAbg David Ellensohn (Grüne) sprach von einem „Freudentag für die Demokratie“. Die Änderung des Wahlrechts in Bezug auf den mehrheitsfördernden Faktor sei ein wesentlicher Punkt, ergänzt würde diese durch zusätzliche Vorschläge. Die absolute Zahl der WählerInnenstimmen bilde sich noch nicht eins zu eins in der Mandatsverteilung ab, man sei jedoch nahe dran. Betreffend eine Änderung der Bundesverfassung in Bezug auf die Mitgestaltung der demokratischen Partizipation aller BürgerInnen die in der Stadt ihren Lebensmittelpunkt haben, brachte er einen Antrag ein.

LAbg Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) kritisierte den Initiativantrag von Rot-Grün, dieser sei kurz nach der konstituierenden Sitzung des Wiener Gemeinderates eingebracht worden. Eine Regierungsvorlage wäre die bessere Möglichkeit gewesen. Beim Wahlrecht gehe es auch um das „sensible Thema“ der Briefwahl, hier hätte sich eine groß angelegte Diskussion angeboten. Seiner Fraktion gehe es um den Ausgleich entsprechend dem dritten Ermittlungsverfahren im Nationalrat. Sein eingebrachter Antrag sei ein Angebot an die Grünen, das umzusetzen was sie den WählerInnen versprochen hätten, nämlich die Wahlzahl für die Verteilung der Gemeinderatsmandate dadurch zu ermitteln, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die Anzahl der Mandate geteilt wird. Es gehe jedoch auch um Harmonisierung und die Angleichung der Wahlausschlussgründe oder um die Briefwahl. Man habe der FPÖ die Chance genommen, parteiübergreifende Überlegungen dazu anzustellen. Er brachte weitere vier Anträge ein betreffend die Bildung einer überfraktionellen Arbeitsgruppe, die das System der Briefwahl in der Wiener Gemeinderatsordnung überarbeitet; weiters forderte er eine Arbeitsgruppe und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der direkten Demokratie; die Überarbeitung des Systems der Vorzugsstimmen und die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes, der die Sonderregelungen betreffend Trennung zwischen amtsführenden und nicht amtsführenden Stadträten aufhebt.

(Forts.) mos/buj

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