Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 17.12.2015:
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2. Wiener Landtag (4)

Hauptdebatte: Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2014

Laut LAbg Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) sei die „überbordende Bürokratie“ ein generelles Problem der Gesellschaft. Dies betreffe nicht nur „die Schwächsten“, sondern alle BürgerInnen. Der Bundesgesetzgeber sollte aufgefordert werden, Gesetze einfacher zu gestalten. Die Volksanwaltschaft sei die letzte Anlaufstelle, stünden Menschen bei Behörden an. Er selbst habe ein Ansuchen an den Magistrat gestellt, betreffend die Werbeausgaben der Stadt. Allerdings sei ihm die Einsicht verweigert worden, daraufhin schaltete er die Volksanwaltschaft ein. Nach seinem Verständnis habe er als gewählter Volksvertreter ein Recht auf Einsicht in alle Akten. Dieses Recht müsse im Interesse aller Abgeordneten sein. In Richtung Stadtregierung forderte er eine ordentliche und umfassende Akteneinsicht für die Zukunft.

Für LAbg Dr. Gerhard Schmid (SPÖ) stelle die Volksanwaltschaft eine „große Errungenschaft“ der österreichischen Gesellschaft dar. Gleichzeitig sei sie ein wichtiges Instrument für die parlamentarische Gerechtigkeit, das Menschen helfe, zu ihrem Recht zu kommen. Im Vordergrund der Wertedemokratie stünden die Menschenrechte, diese gelte es zu schützen. Ein funktionierendes politisches System brauche Kontrolle und dafür sorge auch die Volksanwaltschaft.

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer hielt eingangs fest, die Volksanwaltschaft sei mit dem Wiener Landtag partnerschaftlich verknüpft. In Wien habe man ein Präsenzrecht, im Gegensatz zu Niederösterreich. Seit 2010 würden die Beschwerden zunehmen, in zehn Prozent der Fälle würden Missstände in den Behörden festgestellt. In diesem Jahr seien 1.228 Beschwerdefälle bearbeitet worden. Bei den Menschenrechtskontrollen habe es in den vergangenen drei Jahren 1.501 Geschäftsfälle gegeben, davon rund 33 Prozent in Wien. Abschließend hielt er fest, dass die Tatsache der Kontrolle ein wichtiges parlamentarisches Gut sei.

Volksanwältin Dr.in Gertrude Brinek sprach zum Thema Gemeindewohnungen. 220.000 Wohnungen würden „viel Arbeit“ für die Bediensteten bedeuten. Die Mehrheit der Beschwerden beinhalte bauliche Schäden sowie falsche Betriebskostenabrechnungen zum Nachteil der BewohnerInnen. Weiterer Grund für Anliegen seien barrierefreie Wohnungen, die allerdings nicht behindertengerecht seien. Hier appellierte sie an die Verantwortlichen, ein rasches Nachrüsten zu gewährleisten.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter hielt eingangs fest, dass Kritikpunkte der Volksanwaltschaft immer wieder dankend angenommen und Verbesserungen umgesetzt würden. Das Thema Menschenrechtsschutz sei speziell im Fokus: Wien erhebe den Anspruch, Menschenrechtsstadt zu sein - daher sei es wichtig, „genau hinzusehen“. Zum Thema Asyl lobte er Wien, speziell was die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge betreffe.

Abstimmung: Bericht und Antrag wurden einstimmig angenommen.

Änderungen von Wiener Gemeindewahlordnung, Wiener Volksabstimmungs-, Volksbefragungs- und Volksbegehrensgesetz

Für LAbg Mag. Beate Meinl-Reisinger MES (NEOS) gehe die Änderung des Wahlrechts im Bereich des mehrheitsfördernden Faktors in die richtige Richtung. „Doch das Glas ist nur halbleer“, daher gebe es keine Zustimmung ihrer Fraktion. Der vorliegende Entwurf führe weiterhin dazu, dass ein Mandat für die SPÖ oder die FPÖ deutlich „billiger“ wäre. Laut ihrer Meinung gehöre der mehrheitsfördernde Faktor, wie im Nationalrat, komplett abgeschafft. Das Wahlrecht sei eine zentrale Säule der Demokratie. Es gebe viel mehr zu diskutieren als nur den mehrheitsfördernden Faktor. Andere Aspekte des Wahlrechts wären ebenfalls „dringend reformbedürftig“. Daher brachte sie einen Antrag ein, betreffend ein Gesetz zur Novellierung der Gemeindewahlordnung der Stadt Wien. (Forts.) mak/buj

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