Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 02.04.2015:
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Tierschutzombudsstelle Wien: Augen auf beim Eierkauf!

Die Tierschutzombudsstelle Wien informiert anlässlich des bevorstehenden Osterfestes, wie man beim Einkauf von Eiern einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten kann: durch den Kauf von (Bio)Freilandeiern! Die ebenfalls in den Geschäften erhältlichen Bodenhaltungseier sind aus Tierschutzsicht nicht empfehlenswert: Hennen in Bodenhaltung haben keinen Auslauf, jedem Tier steht ein Platz von etwa der Größe eines A3-Blattes zur Verfügung. Durch eine 18-Stunden-Kunstbeleuchtung wird Tageslicht vorgetäuscht, damit die Legeleistung hoch bleibt. Dazu Tierschutz- und Umweltstadträtin Ulli Sima: "Ungetrübter Genuss fängt - nicht nur zu Ostern - mit ,glücklichen’ Hühnern an. Wir KonsumentInnen können mit unserer Kaufentscheidung dazu beitragen, Tierleid zu verhindern."

Ostern - Tipps zum tiergerechten Eierkonsum

Der Stempelaufdruck auf jedem Ei gibt Auskunft über die Haltungsform. Wichtig ist die erste Ziffer, denn sie informiert über die Haltungsbedingungen: "0" steht für Eier aus ökologischer Landwirtschaft (sog. "Bio-Eier"), "1" für Freilandhaltung, "2" für Bodenhaltung und "3" für Eier aus Käfighaltung. Aber die Kennzeichnungsregelung lässt folgende Ausnahme zu, die für KonsumentInnen jetzt vor Ostern Verwirrung stiften kann: Sobald es sich um gekochte und gefärbte Eier handelt, entfällt die Kennzeichnungspflicht auf dem Ei!

Daher empfiehlt die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy: "...beim Kauf von gefärbten Eiern nach der Kennzeichnung der Haltungsform auf der Verpackung zu suchen und bevorzugt Bio- oder Freilandeier zu kaufen. Ein weiterer Vorteil der gefärbten Bio-Eier: Sie unterliegen auch hinsichtlich der Färbestoffe einer viel strengeren Regelung!"

Achtung bei "versteckten Eiern"!

Als Schalenei wird das ganze Ei bezeichnet. Eier gibt es aber auch als Trockenei (Eipulver) oder als Flüssigei. Diese verarbeiteten Eier werden fast ausschließlich in der Gastronomie und in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. In solchen Fällen ist die Haltungsform der Legehennen oft nicht bekannt. In Nahrungsmitteln wie Teigwaren, Mayonnaise oder Mehlspeisen können also auch Eier aus Käfighaltung enthalten sein, da deren Import weiterhin erlaubt ist und die Erzeuger zu keiner Kennzeichnung verpflichtet sind. Das heißt, dass z.B. auf Kuchenverpackungen nicht auf "Käfigeier" hingewiesen werden muss. Aus diesem Grund ist es möglich, dass man -ohne es zu wissen - auch große Mengen an Käfigeiern konsumiert. Auch in dieser Hinsicht ist man mit Bio-Produkten immer auf der sicheren und tierfreundlicheren Seite.

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