Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 02.04.2015:
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Sima erfreut über VFGH-Urteil zum Verbot des kleinen Glückspiels in Wien

Beschwerden der Automatenbetreiber abgewiesen - Wiens Vorgangsweise im Sinne des Spielerschutzes gerechtfertigt

Mehr als erfreut zeigt sich Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) über das heute bekannt gewordene Urteil des Verfassungsgerichtshof zum kleinen Glückspiel: "Die Rechtslage ist eindeutig, sowohl der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts als auch jener der Stadt Wien haben uns im Vorfeld die Rechtmässigkeit des Verbots des unheilbringenden kleinen Glückspiels bestätigt und nun gibt es ein klares Urteil vom Höchstgericht dazu. Das Ende der Bewilligungen ist laut VFGH nicht verfassungswidrig", so Sima. Es sei beruhigend, in einem Rechtstaat zu leben, in dem Gesetze natürlich auch für Automatenbetreiber gelten. Im Sinne des Spielerschutzes, der das zentrale Anliegen der Stadt in der gesamten Debatte rund um das Glückspiel war, ist das heutige Urteil mehr als erfreulich.

Die sogenannten "unabhängigen" Gutachten etlicher Professoren im Auftrag der Automatenbetreiber, wonach Wiens Vorgangsweise zum Verbot verfassungswidrig sei, lagen wohl mehr als falsch, so Sima. Sie geht davon aus, dass die Debatte um das Ende des kleinen Glückspiels in Wien mit dem eindeutigen Urteil des Höchstgerichts nun mit erledigt ist.

Heute wurde bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof das Verfahren zum kleinen Glückspiel abgeschlossen hat die Anträge der Automatenbetreiber abgewiesen hat.

Das Ende der Bewilligungen für Glücksspielautomaten in Wien sei laut Höchstgericht nicht verfassungswidrig. Weiteres heißt es, die Erwerbsfreiheit sei nicht verletzt worden und der Vertrauensschutz gewahrt worden. Im Sinne des Spielerschutzes ist Wiens Vorgangsweise gerechtfertigt. Die Übergangsfrist von mehr als 4 Jahren für das Auslaufen der Bewilligungen habe dazu geführt, dass der Vertrauensschutz nicht verletzt wurde.

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