Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.03.2015:
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38. Wiener Landtag (6)

Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung - hinsichtlich Frist für Wahlkarten

LAbg Mag. M.A.I.S. Johann Gudenus (FPÖ) übte Kritik am Vorgehen des Landtagspräsidenten, Zusatzanträge sowie Debatten darüber nicht zuzulassen. Dies sei gesetzeswidrig.

LAbg DI Martin Margulies (Grüne) in Richtung Kopietz, er würde sich keine Kompetenz herausnehmen, die laut Stadtverfassung bzw. Geschäftsordnung des Landtages dem Landtagspräsidenten nicht zustünde. Das Zulassen oder Nichtzulassen, sei kein Recht des Landtagspräsidenten. In der Stadtverfassung sei darüber kein Wort zu lesen.

LAbg DI Rudi Schicker (SPÖ) konnte den Wortmeldungen seiner Vorredner nichts abgewinnen. Der Präsident müsse vielmehr verhindern, dass es zu einer Gesetzeswidrigkeit käme. Seine Gutachten würden besagen, dass dem Vorsitzenden zustehen würde, Anträge zuzulassen oder abzulehnen.

LAbg Armin Blind (FPÖ) hielt fest, jede Regelung sei bundesverfassungswidrig die nicht einer Mehrheit im Landtag entsprechen würde. Es bestehe keine Vorschrift, dass ein Zusatzantrag im Kontext zum vorgelegten Gesetz stehen müsse. Der Ausschuss habe kein Vetorecht, der Landtag sei das höchste Gremium.

Für LAbg DDr. Eduard Schock (FPÖ) sei die Nichtzulassung dieses Antrages eine reine Willkür des Landtagspräsidenten. In Richtung SPÖ forderte er die Vorlegung der Gutachten und verlangte die Zulassung des Antrages.

LAbg DI Martin Margulies (Grüne) ersuchte den Landtagspräsidenten im Sinne der Objektivität um Überdenken seiner Entscheidung.

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) hielt noch einmal fest, Zusatzanträge müssen einen inhaltlichen und systematischen Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz haben, dies wäre hier nicht der Fall. Würde dieser Antrag zugelassen, wäre das verfassungswidrig. (Forts.) mak/fis

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