Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.03.2015:
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38. Wiener Landtag (5)

Änderung der Geschäftsordnung

LAbg Dr. Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar) bezeichnete die Situation als einen "Notwehrakt" der Opposition. Es würden fundamentale Rechtsgüter in Frage gestellt. Aigner stimme den Anträgen zu, da er die Gewaltentrennung in Gefahr sehe. Wenn ein Antrag stillgelegt werde und nicht zur Abtstimmung gelange, sei dies Missbrauch der Exekutiv-Befugnisse.

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) schlug vor, eine Kommission zu schaffen, um künftig die Geschäftsordnung zu diskutieren. Es gebe kaum eine Demokratie ohne Mehrheitsrecht oder mehrheitsfördernde Elemente. Mehrheitsbildung hätte durchaus Vorteile, um ein "Zersplittern" zu verhindern. Das Angebot, das Wahlrecht weiter zu diskutieren, würde stehen. Dies solle jedoch auf "fairer und demokratischer Basis" passieren.

LAbg Armin Blind (FPÖ) kritisierte die Abweichung seines Vorredners vom Thema. Grund sei, sich nicht mit den Bestimmungen auseinandersetzen zu wollen.

LAbg DI Martin Margulies (Grüne) wies auf eine lange nicht mehr dagewesene Sperrminorität im Wiener Landtag hin. Er zog die Geschäftsordnungsanträge zurück.

LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) bekräftigte, dass ein Zusatzantrag zugelassen werden müsse, sofern er sich auf das debattierte Gesetz beziehe.

LAbg DI Martin Margulies (Grüne) zog erneut einen Antrag zur Geschäftsordnung zurück.

LAbg Prof. Harry Kopietz (SPÖ) unterbrach die Debatte nachdem der Antrag zurückgezogen wurde.

Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung - hinsichtlich Frist für Wahlkarten

LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) brachte einen Zusatzantrag betreffend der Novellierung der Wiener Gemeindewahlordnung ein. Er betonte die Notwendigkeit der Ermittlung von Parteistimmen und Mandaten. Es sei höchste Zeit für ein "gerechtes" Wahlrecht. (Forts.) bim/fis

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