Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 17.03.2015:
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Keine Sozialwohnung genutzt, korrekte Miete für gesamten Zeitraum bezahlt

In der anhaltenden Diskussion über die Nutzung einer Personalwohneinheit durch Generaldirektor Udo Janßen stellt der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) im Bemühen um größtmögliche Transparenz einige Fakten klar:

  • Der jetzige Generaldirektor hat die Personalwohneinheiten in der Größe von 90 Quadratmetern von Mai 2013 bis September 2014 genutzt und dafür insgesamt knapp 16.000 Euro bezahlt. Das entspricht umgerechnet einer monatlichen Miete von knapp 1.050 Euro.
  • Generaldirektor Janßen wurde im Mai 2013 stellvertretender Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbundes. Um seinen Wechsel nach Wien rasch zu ermöglichen, hat ihm der damalige Generaldirektor Marhold die Unterbringung in einem Personalwohnhaus angeboten. Laut Richtlinien des KAV erfolgt die Zuteilung von Wohneinheiten an Personen, "die in Wien über keine Wohnmöglichkeit verfügen oder bei denen dienstliche, familiäre oder soziale Aspekte dies dringend notwendig erscheinen lassen." Die Zeitdauer von zwei Jahren soll dabei nicht überschritten werden.
  • Im Zuge der Überprüfung der Personalwohnhäuser durch den Stadtrechnungshof war auch die Nutzung der Personalwohneinheiten durch den damaligen Generaldirektor-Stellvertreter Udo Janßen Thema. Dabei wurden unter anderem die Kriterien zur Nutzung der Wohneinheiten hinterfragt, im Zuge der Prüfung hat Generaldirektor Janßen den Wunsch geäußert, keine Besserstellung zu erfahren und ein erhöhtes Nutzungsentgelt für den gesamten Nutzungszeitraum nachzuzahlen - und zwar auf Basis einer marktüblichen Miete.
  • In weiterer Folge wurde im April 2014 zwischen dem Wiener Krankenanstaltenverbund und Generaldirektor Stellvertreter Janßen vereinbart, ein marktübliches Entgelt für die Benützung der Personalwohneinheiten zu entrichten. Dieses wurde Generaldirektor Janßen durch das für die Administration des Personalwohnhauses zuständige AKH im September 2014 rückwirkend ab Beginn der Nutzung im Mai 2013 vorgeschrieben und von ihm umgehend beglichen.

Generaldirektor Udo Janßen dazu: "Ich wollte nie den Anschein einer Bevorzugung erwecken. Gleich nachdem die ersten Unklarheiten aufgetaucht sind, habe ich angeboten, ein erhöhtes Benutzungsentgelt in Höhe einer marktüblichen Miete zu bezahlen, um unabhängig von der rechtlich korrekten Zuteilung der Wohnung einen wirtschaftlichen Vorteil für mich jedenfalls auszuschließen."

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