Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 02.12.2014:
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Städtebund: Reformen beim Finanzausgleich wichtig

Generalsekretär Thomas Weninger zum Gemeindefinanzbericht

Als "grundsätzlich positiv" bewertete heute Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes die Ergebnisse des Gemeindefinanzberichts 2014. "Österreichs Städte und Gemeinden haben das Nulldefizit eingehalten und wie auch in den Vorjahren zur gesamtstaatlichen Konsolidierung beigetragen".

Aufgrund der steigenden Ertragsanteile hat sich die Finanzsituation der Städte und Gemeinden stabilisiert, doch die Einbrüche durch die Krise sind noch nicht aufgeholt: Obwohl die Investitionen der Kommunen wieder ansteigen (2013 um 11,1 Prozent auf EUR 1.823 Mio), liegen sie dennoch auf historisch niedrigem Niveau. Weninger: "Das Ziel muss nicht nur sein, zu einem ausgeglichenen Gesamthaushalt beizutragen, sondern auch, die Investitionen, die direkt den heimischen Klein- und Mittelunternehmen zu Gute kommen, wieder zu steigern".

Strukturelle Reformen seien unumgänglich, so Weninger: "Nur so können Städte und Gemeinden, die sich gerade in den vergangenen Jahren durch ihre Position als wichtigster öffentlicher Investor auch zur Stabilisierung in der Krise beigetragen haben, dieser wichtigen Aufgabe weiter nachkommen", so Weninger.

Die Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich müssten dafür genutzt werden, langfristige Reformen anzugehen, so Weninger.

Die von der Regierung angekündigten Einsparungen über eine Milliarde Euro bei Ländern und Gemeinden aus dem Finanzausgleich sieht Weninger als "kritisch aber dann vorstellbar, wenn damit eine echte Neudefinition der Aufgaben einhergeht: die Aufgaben, die Bund, Länder, Städte und Gemeinden erfüllen, müssen effizient verteilt werden, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, Transparenz zu erzeugen und unzählige Transferzahlungen zwischen den Gebietskörperschaften abzuschaffen", regt Weninger an. Beispielsweise könnten Pflege und Gesundheit als gesamter Bereich zu den Ländern wandern, die Kinderbetreuung hingegen zu Städten und Gemeinden.

Auf dieser Basis einer neuen Aufgabenverteilung würde ein Finanzausgleich nach Aufgaben erfolgen, anstatt ausschließlich nach Einwohnerzahl ganz nach dem Prinzip "Geld folgt Leistung".

Er verwies im Zusammenhang mit der Steuerreformdebatte auch darauf, dass eine Senkung der Lohnsteuer auch die Kommunen mitfinanzieren: entgangene Einnahmen wirken sich direkt auf die Ertragsanteile aus, die im Verteilungsschlüssel des Finanzausgleichs an Länder und Gemeinden weitergegeben werden. Eingriffe in die ohnehin geringe Steuerautonomie der Kommunen durch die Ideen der Gegenfinanzierung mit Hilfe der Grundsteuer oder eine Einbeziehung der Kommunalsteuer in eine Arbeitgeberabgabe sind nur im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden und nur im Gesamtkontext einer seit lange geforderten Reform der Gemeindeabgaben denkbar.

"Die Städte und Gemeinden stellen als Dienstleister für Trinkwasser, öffentlichen Verkehr, Kinderbetreuung und Müllentsorgung, die wichtigste Basisversorgung für die Bevölkerung zur Verfügung, diese Leistungen dürfen nicht in Frage gestellt werden", so Weninger.

"Wenn wir Aufgaben effizient erfüllen sollen und zusätzlich zu mehr Transparenz und Kostenwahrheit beitragen sollen, wie wir dies derzeit bei der Einführung des zentralen Personenstandregisters bewiesen wird, so ist eine Strukturreform und ein aufgabenorientierter Finanzausgleich die beste Lösung", so Weninger abschließend.

Mehr Informationen unter: www.staedtebund.gv.at

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Der Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von rund 250 Städten und größeren Gemeinden. Etwa 65 Prozent der Bevölkerung und 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich in Österreichs Ballungsräumen.

Mitglieder des Städtebundes sind neben Wien und den Landeshauptstädten praktisch alle Gemeinden mit über 10.000 EinwohnerInnen. Die kleinste Mitgliedsgemeinde zählt knapp 1.000 EinwohnerInnen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Österreichische Städtebund ist Gesprächspartner für die Regierung auf Bundes- und Landesebene und ist in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 Abs.3) ausdrücklich erwähnt.

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