Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.10.2014:
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Wiener Stadthallenbad: Faire Preise für Bevölkerung und marktkonforme Preise für Großkunden

Bei der Preisgestaltung für das Wiener Stadthallenbad wurde grundsätzlich darauf geachtet, die aktuellen Eintrittspreise von den Tageseintrittskarten bis zu den Bonus-Karten fair und günstig zu gestalten. Deshalb wurden die Preise im Vergleich zu jenen vor der Sanierung (Basis 2010) lediglich valorisiert und den allgemeinen Teuerungsraten angepasst. Bezogen auf das Preis- und Leistungsverhältnis zählt das Wiener Stadthallenbad mit seiner neuen Infrastruktur und dem einzigen 50 Meter Becken in Wien zu den attraktivsten Sportbädern in Österreich.

Einnahmen verringern Kosten für die Allgemeinheit

Selbstverständlich gibt es auch eine wirtschaftliche Komponente beim Betrieb eines Bades. Deshalb ist es jedenfalls legitim, einige wenige Bahnen zu eingegrenzten Zeiten exklusiv an Großkunden wie Schwimmschulen oder Schwimmvereine zu vermieten. Das war im Stadthallenbad vor der Sanierung der Fall, genauso wie es jetzt im sanierten Stadthallenbad gemacht wird. Das hat nichts mit Neoliberalismus zu tun, sondern mit dem Auftrag, das Bad auch nach wirtschaftlichen Kriterien zu führen. So können zwei von insgesamt acht Bahnen Montag bis Samstag im Stundentakt von 17 bis 19 Uhr gemietet werden und am Sonntag wird eine Bahn von 9.00 bis 12.00 Uhr im Stundentakt vergeben.

Die Einnahmen, die so erzielt werden, kommen letztendlichen allen SteuerzahlerInnen zu Gute, weil diese Einnahmen dazu beitragen, den Eigendeckungsgrad zu erhöhen.

Transparentes Vergabeverfahren

Zur Vergabe der Bahnen zu einem marktkonformen und nachfrageorientierten Preis wurde das sogenannte „offene Verfahren“ gemäß Bundesvergabegesetz gewählt – vor dem Hintergrund, dass die Wiener Sportstätten GmbH als öffentliches Unternehmen dazu verpflichtet ist, die Vorgaben des Bundesvergabegesetztes einzuhalten.

Als Mindestpreis für die Benutzung einer Bahn im Ausmaß von einer Stunde pro Woche wurden im Verfahren 90.-- Euro pro Monat festgelegt. Im Rahmen des Verfahrens haben jene Bieter den Zuschlag erhalten, die den vorgegebenen Mindestpreis am höchsten überboten haben. Selbst beim vorgegebenen Mindestpreis handelt es sich um eine sehr moderate Preisgestaltung.

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