Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 01.09.2014:
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Wiener Krankenanstaltenverbund wird Erlass des BMG fristgerecht und lückenlos umsetzen

Das ressortzuständige Gesundheitsministerium hat bisher den Einsatz von Netzbetten zugelassen. Durch den neuen Erlass zum Verbot von psychiatrischen Intensivbetten, den sogenannten "Netzbetten", ändert sich nun der rechtliche Rahmen. Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) wird den Erlass fristgerecht und nachhaltig umsetzen.

Aus diesem Grund wird umgehend eine multidisziplinäre Arbeitsgruppe aus medizinischen und nicht-medizinischen ExpertInnen eingerichtet, die Strategien zur Ablöse von psychiatrischen Intensivbetten erarbeitet und deren Umsetzung vorantreibt. Ziel ist es, eine bestmögliche Betreuungs- und Behandlungssituation für PatientInnen und MitarbeiterInnen zu gewährleisten.

Wie schon bisher wird beim Einsatz von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen das Gebot der Verhältnismäßigkeit sowie der Menschenwürde gewahrt. Es gilt das situationsbedingt gelindeste notwendige Mittel anzuwenden. Spätestens mit dem im Erlass gesetzten Ende der Übergangsfrist (1. Juli 2015) werden im KAV keine psychiatrischen Intensivbetten mehr verwendet werden.

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