Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.07.2014:
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Entwurf eines Wiener Landesgesetzes zur öffentlichen Einsicht

Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet: Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994 (36. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (46. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (43. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (4. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz), das Wiener Personalvertretungsgesetz (20. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), das Wiener Gleichbehandlungsgesetz(16. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz), das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 (8. Novelle zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998) und das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz (3. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz) geändert werden (2. Dienstrechts -Novelle 2014)

Der Entwurf mit Erläuterungen ist im Internet auf der Seite

www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm

abrufbar und liegt in den magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 22.Juli 2014 bis 18.August 2014 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

post@ma01.wien.gv.at

oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. (Schluss) red

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