Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.02.2014:
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Fasching: Wiener Marktamt kontrolliert Krapfen

Bis dato keine Beanstandungen

Faschingszeit ist Krapfenzeit - damit es nach dem Verzehr der Feinbackware keine böse Überraschung gibt, führt das Wiener Marktamt (MA 59) strenge Kontrollen durch. So wurden bereits 19 Proben an Krapfen verschiedener HerstellerInnen entnommen und untersucht. Bis dato gab es keine Beanstandungen. KonsumentInnenschutzstadträtin Sandra Frauenberger: "Auf den Tellern der Wienerinnen und Wiener sollen nur einwandfreie Lebensmittel landen. Strenge Kontrollen garantieren hohe Lebensmittelqualität. Darauf können sich die WienerInnen verlassen."

Die Rezeptur der Krapfen ist in Österreich vorgeschrieben: Krapfen müssen, wenn sie nicht anders angeschrieben sind, mit Marillenmarmelade gefüllt sein. Der Anteil der Marmelade muss zumindest 15 Prozent betragen. Pro Kilogramm Mehl müssen zumindest 6 Eidotter verwendet worden sein. (Schluss) grs

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