Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.11.2013:
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46. Wiener Gemeinderat (5)

Zuschüsse zur Errichtung von zusätzlichen elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen

GR Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) betonte, dass man viele neue Kindergartenplätze in den vergangenen Jahren geschaffen habe. Die MA 11 überprüfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen auf ihre Qualität und mache diesen Job sehr gut. Betreffend schulautonome Tage sah Czernohorszky eine parteiübergreifende Übereinstimmung und hoffte dementsprechend auf Verbesserungen. Zum angeblichen "Adventkranzverbot" stellte der SPÖ Mandatar einmal mehr klar, dass es dies nicht gebe. Grundsätzlich sei es Ziel der BAKIP zusätzliches pädagogisches Personal auszubilden. In Verbindung mit der MA 10 gelinge es, möglichst viele PädagogInnen in möglichst vielen qualitätsvollen Kindergärten zu beschäftigen. Abschließend appellierte Czernohorszky an die Politik, das Kinderrechte für alle Kinder in diesem Land gelten müssten. Es liege an der Politik diese Rechte umzusetzen.

Abstimmung: einstimmig angenommen. Die Anträge wurden zugewiesen.

Rahmenvertrag zwischen MA 53 und Bohmann Verlag

GRin Ing.in Isabella Leeb (ÖVP) stellte klar, dass die ÖVP dem Geschäftsstück nicht zustimmen werde. Denn alleine die Laufzeit des Vertrags würde für "eine Ablehnung" sprechen. Insgesamt würden rund 100 Millionen Euro pro Jahr für Eigenwerbung ausgegeben. Damit könnte man in vielen Bereichen "sinnvoll" investieren. Leeb kritisierte auch, dass die Vertragsbedingungen für die Opposition nicht beurteilbar seien, da man nicht korrekt eingebunden gewesen sei. Sie ortete ein "überbordendes Mitteilungsbedürfnis" auch in Zeiten knapper Budgets. Die ÖVP brachte einen Antrag auf Absetzung dieses Geschäftsstücks von der Tagesordnung und einen weiteren für die Neuausschreibung dieses Rahmenvertrags ein.

GR David Ellensohn (Grüne) erklärte, dass die Opposition Fehler suchen müsse, diese aber auch oftmals übertrieben darstelle. Auch in diesem Fall sei "oppositioneller Übereifer" zu erkennen. Bereits während der Ausschreibung sei sowohl der Zeitrahmen als auch das Volumen des Vertrags der Opposition bekannt gewesen. Die Ausschreibung sei jedoch einstimmig über die Bühne gegangen. Zudem habe man die Opposition vor Wochen noch einmal auf etwaige Änderungsvorschläge angesprochen. Diese seien jedoch nicht erfolgt. Der Versuch etwas in Ausschreibung oder das gesamte Verfahren "hineinzudeuten" sei demnach unhaltbar, schloss Ellensohn.

Laut GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) würden die Grünen hier einmal mehr der SPÖ "die Mauer machen". Es gäbe einen Unterschied zwischen Ausschreibung und Vergabe. Die wesentliche Kritik der FPÖ beziehe sich auf die Umstände des Verfahrens. Einerseits habe es im Rahmen der Ausschreibung nur einen Bieter gegeben, andererseits solle man als Opposition einen Vertrag mitbeschließen, über den man nicht vollständig informiert worden sei, kritisierte Kowarik. Aufgrund dieser Vorgehensweise seien die letzten Zweifel eben nicht beseitigt worden. Man werde daher beiden Anträgen der ÖVP zustimmen.

GR Dr. Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar) behauptete, dass die Opposition ausschließlich ein paar objektive Fakten erklärt hätte. Jetzt - während der Debatte - die Opposition nun doch mit an Bord zu nehmen sei "zu spät". Würde man diesen Punkt heute von der Tagesordnung absetzen, würden etliche Publikationen nicht erscheinen. Dann könnte man überprüfen welche davon wirklich notwendig seien. Es sei ihm rätselhaft, warum man ein Ausschreibungsverfahren zur Kenntnis nehme, wenn nur ein möglicher Auftragnehmer übriggeblieben sei.

GRin Barbara Novak (SPÖ) stellte fest, dass die Stadt keine Experimente mache. Die Magazine und Onlineangebote der Stadtkommunikation seien notwendig und würden den WienerInnen wesentliche Informationen und Unterstützung bieten. Der Vertrag beinhalte auch die Erweiterung der Online Kommunikationskanäle. Denn insbesondere diese Zielgruppe sei enorm gewachsen. Zudem versorge man auch jene WienerInnen, die Printprodukte bevorzugen mit wichtigen Angeboten. Betreffend Ausschreibung stellte auch Novak fest, dass die Opposition über Zeitrahmen und Volumen des Vertrags informiert gewesen sei. Die Ausschreibung sei einstimmig angenommen worden. Betreffend Akteneinsicht sei festzustellen, dass es einen Unterschied zwischen Geschäftsstück und Vergabeakt gebe.

Abstimmung: mehrheitlich angenommen. Beide Anträge wurden abgelehnt.

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