Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 02.10.2013:
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Zweiter Wiener Einkommensbericht veröffentlicht

Einkommenstransparenz als Schritt zur Gleichstellung

Der Wiener Landtag hat 2011 in einer freiwilligen Selbstverpflichtung beschlossen, die Gehälter der MagistratsbeamtInnen transparent zu veröffentlichen und einen jährlichen Einkommensbericht zu gestalten. Der jährliche Bericht zur Einkommenstransparenz soll die Gehaltsunterschiede zwischen weiblichen und männlichen Bediensteten aufzeigen, die Möglichkeit schaffen gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen und die Gehälter-Transparenz erhöhen.

Insgesamt waren im Jahr 2012 28.111 Frauen und 27.523 Männer bei der Gemeinde Wien vollzeitbeschäftigt, das entspricht einem Frauenanteil von 50,5 Prozent. In den Berufsfeldern KanalarbeiterInnen, Müllauflegerlnnen sowie Monteurlnnen ist kein Vergleich möglich, da hier nur Männer tätig sind. Im Durchschnitt verdienen Frauen um 12,29 Prozent weniger als Männer bzw. liegt das Medianeinkommen der Frauen um 10,99 Prozent unter jenem der Männer. Im Vergleich zu der Gesamtheit der unselbstständig Beschäftigten in Wien fällt der Einkommensunterschied deutlich niedriger aus. Auf Basis von Daten der Lohnsteuerstatistik liegt das durchschnittliche Einkommen der unselbstständig und ganzjährig vollzeitbeschäftigten Männer um 23,8 Prozent über jenem der Frauen.

Das gleichstellungspolitische Ziel ist und bleibt die Beseitigung von Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern. Geschlecht ist kein Faktor, der die Entlohnung von Bediensteten der Gemeinde Wien bestimmen darf. Damit will die Gemeinde Wien als größte Dienstgeberin in Wien ihren Beitrag zur Schließung der Einkommensschere leisten.

Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat die Ergebnisse zu analysieren und Maßnahmen zur Beseitigung von etwaigen Ungleichbehandlungen im Gleichstellungsprogramm zu inkludieren. Der Bericht zur Einkommenstransparenz ist jährlich bis zum 1.Oktober zu erstellen und ist von der amtsführenden Stadträtin für Personalangelegenheiten auf der Internet-Homepage www.gemeinderecht.wien.at zu veröffentlichen.

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