Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.08.2013:
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Ludwig zu AK-Analyse von Altbau-Mieten: "Transparentes Mietrechtsgesetz muss her!"

Aktuelle Erhebungen belegen erneut die dringende Notwendigkeit einer MRG-Novelle. Unzulässigen Mietzinseinhebungen muss durch gesetzliche Regelungen rasch Einhalt geboten werden

"Die heute präsentierten aktuellen Erhebungen der Arbeiterkammer im Bereich der Altbaumieten unterstreichen einmal mehr die dringende Notwendigkeit nach einer Novelle des Mietrechtsgesetzes", erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die von der AK analysierten Entwicklungen, seien die Folge der seit langem bereits kritisierten Regelungslücken im bundesweit geltenden Mietrechtsgesetz (MRG). Die vorherrschende Intransparenz mache die Einhebung von unzulässigen Mietzinsen und die damit einhergehende Preistreiberei, die Teile des privaten Wohnungsmarktes betrifft, möglich.

Ludwig forderte einmal mehr die Umsetzung des von ihm bereits vor vielen Monaten vorgelegten Transparenzpaketes: "Wir brauchen rasch eine gesetzliche Neuregelung, die verpflichtend festschreibt, dass die Aufschläge transparent und für alle Seiten, allen voran für die Mieterinnen und Mieter, nachvollziehbar aufgelistet werden. Nur so ist auch eine Überprüfung für Wohnungssuchende sowie Mieterinnen und Mieter möglich", so der Wiener Wohnbaustadtrat. Gleichzeitig würde damit auch die Einhebung unzulässiger Mietzinse für die Konsumenten offensichtlich und somit deutlich erschwert. "Was bei jedem Autokauf als Ausstattungs- und Aufpreisliste für Extras üblich ist, sollte auch im viel wichtigeren Bereich der Mieten und des Wohnens Standard sein. Und zwar verbindlich gesetzlich geregelt", machte Ludwig deutlich: "Ich appelliere erneut an die zuständige Justizministerin ihren letzten Äußerungen auch Taten folgen zu lassen und die notwendige Reform des Mietrechtsgesetzes umgehend in Angriff zu nehmen. Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness müssen gerade im Bereich des Wohnens - und damit auch am privaten Wohnungsmarkt - sichergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf!"

An MieterInnen und Wohnungssuchende appelliert Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, dass sie die kostenlosen Unterstützungsangebote und Serviceleistungen der Stadt Wien nutzen sollen. "Die Menschen haben ein Recht auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Wir helfen ihnen, dass sie zu diesem Recht kommen", so Ludwig.

Die Unterstützungsangebote der Stadt Wien

Mit dem Wiener Mietenrechner kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses kostenlos überprüft werden - sowohl vor Abschluss eines Mietvertrages als auch bei bestehenden Mietverhältnissen. Eventuelle Ansprüche können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - etwa Aufzug, Kellerabteil, Balkon, Terrasse etc. - benötigt. Das Servicetool ist unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar. "Wir bieten damit den Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die einhergehende Intransparenz sonst nicht möglich wäre", betont Ludwig.

Für Überprüfung von Wohnungsangeboten und von bestehenden Mietverhältnissen stehen auch die ExpertInnen der Mieterhilfe kostenlos zur Verfügung. Sie informieren auch darüber, welche gesetzlichen Regelungen am Wohnungsmarkt gelten, welche Rechte die MieterInnen haben und welche Verpflichtungen Vermieter und Makler einhalten müssen. Bei Mietrechtsverletzungen sind die MitarbeiterInnen die erste Anlaufstelle und koordinieren das weitere Vorgehen zur Durchsetzung der Rechte der BewohnerInnen. Die ExpertInnen der Mieterhilfe sind über das Mieterhilfe-Telefon unter der Nummer 01/4000-8000 erreichbar. www.mieterhilfe.at

Die Gebietsbetreuungen Stadterneuerung bieten umfassende Information und klären Fragen rund um wohnungs- und mietrechtliche Themen. Die Mobile Gebietsbetreuung (GB*mobil) unterstützt MieterInnen dabei, ihre Rechte zu wahren und bietet rasche, unbürokratische und kostenlose Information und Beratung. Online-Informationen - auch zu überhöhtem Mietzins und Mietzinsminderungen - kompakt strukturiert und verständlich aufbereitet stehen unter http://www.gbstern.at/teams/gbmobil/fragen-antworten/ Interessierten rasch zur Verfügung. www.gbstern.at

Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht zudem eine weitere unabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen, zur Verfügung. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle zur Klärung rechtlicher Verfahren bzw. auch bei Differenzen zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung. Die Schlichtungsstelle ist weisungsunabhängig. Für Verfahren, die bei der Schlichtungsstelle anhängig sind, entstehen den Beteiligten keinerlei Verfahrenskosten. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu gerichtlichen Auseinandersetzungen ist zudem, dass keine Notwendigkeit für eine anwaltliche Vertretung der Parteien besteht. http://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/index.html

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