Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.06.2013:
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Der Wiener Landtag berät über Gesetzesänderungen zur Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle

Die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tretende Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 sieht nach dem Modell "9+2" auf Bundesebene die Einrichtung eines Bundesverwaltungsgerichts und eines Bundesfinanzgerichts sowie in jedem Land die Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichts vor.

Der Wiener Landtag beschäftigt sich in seiner Sitzung am Donnerstag, den 27. Juni ab 9 Uhr zu einem großen Teil mit Novellen von Landesgesetzen im Rahmen des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzes. Konkret in den Bereichen Dienstrecht und innere Verwaltung, Gesundheit und Soziales, Landeskultur, Umweltschutz und Veranstaltungswesen sowie Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung.

Weiters auf der Tagesordnung stehen u.a. die Wahl eines Mitglieds und eines Ersatzmitglieds des Bundesrates, eine Novelle des Wiener Kindertagesheimgesetzes, des Wiener Sozialbetreuungsberufegesetzes und des Wiener Krankenanstaltengesetzes. Zu dem Entwurf des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung haben EU-Abgeordnete von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen angekündigt, sich zu Wort zu melden.

Die Berichte der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien, des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien sowie der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft - jeweils aus dem Jahr 2012 - werden dem Wiener Landtag zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Zu Beginn der Landtagssitzung am 27.Juni werden Fragen zu den Themen Hochwasserschutz in Wien, Spitalsambulanzen, Prostitutionsgesetz, Europäische Strategie für den Donauraum sowie die Prüfkompetenz bei PPP-Projekten vom Landeshauptmann und von den jeweils zuständigen StadträtInnen beantwortet.

Das Thema der Aktuellen Stunde - das diesmal die SPÖ vorgibt - steht noch nicht fest. Es muss spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn bekannt gegeben werden, also längstens bis morgen Mittwoch, den 26.Juni um 9 Uhr.

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