Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.06.2013:
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Badeverbot an der Neuen Donau ab sofort aufgehoben
Das am 5. Juni 2013 erlassene Badeverbot an der Neuen Donau (Badestellen ND 1 bis ND 9) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Untersuchungen des Instituts für Umweltmedizin, ergaben, dass die hygienische Badewasserqualität im Sinne des Bäderhygienegesetzes wieder gegeben ist.
Rückfragehinweis für Medien
- Caroline Neider
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Stadträtin Mag.a Sonja Wehsely
Telefon: 01 4000-81243
Mobil: 0676 8118 81243
E-Mail: caroline.neider@wien.gv.at - Oliver Metzl
Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Öffentlichkeitsarbeiter
Telefon: 01 4000-40591
E-Mail: oliver.metzl@wien.gv.at
www.soziales.wien.at
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