Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.06.2013:
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Badeverbot an der Neuen Donau ab sofort aufgehoben

Das am 5. Juni 2013 erlassene Badeverbot an der Neuen Donau (Badestellen ND 1 bis ND 9) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Untersuchungen des Instituts für Umweltmedizin, ergaben, dass die hygienische Badewasserqualität im Sinne des Bäderhygienegesetzes wieder gegeben ist.

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  • Caroline Neider
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  • Oliver Metzl
    Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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