Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.04.2013:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Volksbegehren - Montag Beginn des Eintragungszeitraumes

Unterstützung der Volksbegehren in jeder Wiener Eintragungsstelle unabhängig vom Wohnbezirk möglich

Ab Montag, den 15. April 2013, können stimmberechtigte Wienerinnen und Wiener ihre Unterstützung für das "Volksbegehren Demokratie Jetzt!" und das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien in Wien in insgesamt 37 Eintragungslokalen, davon 24 barrierefrei zugänglich, abgeben. Die beiden Volksbegehren können in einem beliebigen Wiener Eintragungslokal, unabhängig vom Wohnbezirk, unterstützt werden. Für die Stimmabgabe ist unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis,...) erforderlich.

Die Eintragungslokale stehen bis zum 22. April 2013 zu folgenden Zeiten offen:

Montag bis Mittwoch, 15. bis 17. April, 8 bis 18 Uhr Donnerstag, 18. April, 8 bis 20 Uhr Freitag, 19. April, 8 bis 18 Uhr Samstag und Sonntag, 20. und 21. April, 8 bis 13 Uhr Montag, 22. April, 8 bis 20 Uhr

Alle Informationen zu den Volksbegehren sowie den genauen Wortlaut, erhalten Sie im Internet unter www.wahlen.wien.at, telefonisch im Wiener Stadtinformationszentrum unter der Telefonnummer 01/525 50 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) oder in allen Amtshäusern.

Stimmkarten bis zum 18. April 2013 beantragen

Bis zum 18. April 2013 können in den Wahlreferaten der Magistratischen Bezirksämter schriftlich Stimmkarten beantragt werden. Persönliche Anträge sind bis 20. April 2013, 12.00 Uhr, möglich.

Stimmberechtigte Wienerinnen und Wiener benötigen keine Stimmkarte, wenn sie die Volksbegehren in einem beliebigen Wiener Eintragungslokal unterstützen möchten. Mit einer Stimmkarte hat man die Möglichkeit, in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich die Volksbegehren zu unterstützen. Außerhalb Österreichs kann man an den Volksbegehren nicht teilnehmen.

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch einer mobilen Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss gemeinsam mit den dafür erforderlichen Stimmkarten beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamts beantragt werden.

Rückfragehinweis für Medien

  • Büro Stadträtin Sandra Frauenberger
    Mediensprecher Andreas Berger
    Tel.: +43 1 4000 81295
    Handy: +43 676 8118 81295
    a.berger@wien.gv.at