Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 08.03.2013:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Umfassendes Informationsservice zur Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes eingerichtet

Ausführliche <span lang="en" xml:lang="en">Online</span>-Informationen sind auf wien.at abrufbar. Zusätzlich gibt ab sofort auch die Infoline Straße und Verkehr unter 955 59 telefonisch Auskunft zur Änderung

Im Vorjahr hat der Wiener Landtag Anpassungen im Gebrauchsabgabegesetz beschlossen, die mit 1. März 2013 wirksam sind. Um mögliche Fragen zu den Änderungen rasch und kompetent zu beantworten, wurde ein umfassendes Informationsservice eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infoline Straße und Verkehr stehen als AnsprechpartnerInnen täglich von 7 bis 18 Uhr zur Verfügung und können auf das jeweilige Anliegen genau eingehen.

Im Internet bietet wien.at einen detaillierten Überblick zu den aktuell geltenden Bestimmungen. Am "virtuellen Amt" liegen online die Informationen über die Voraussetzungen für Gebrauchserlaubnisse, Einreichfristen und erforderliche Unterlagen, Kosten und Tarife und die zuständigen Stellen auf.

Was ist die Gebrauchsabgabe?

Gemäß § 1 des Gebrauchsabgabegesetzes ist für die Benützung von öffentlichem Gemeindegrund, der als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr dient, samt den dazugehörigen Anlagen und Grünstreifen einschließlich des Untergrundes und des darüber befindlichen Luftraumes vorher eine Gebrauchserlaubnis zu erwirken, wenn die Art des Gebrauches in dem im Gesetz angeschlossenen Tarif angegeben ist. Für diese Nutzungen fallen unter bestimmten Voraussetzungen Abgaben an. Für jede nicht im Tarif oder der Anlage I des Gesetzes angeführte Nutzung, die über die bestimmungsgemäße Benützung der Verkehrsfläche nach straßenpolizeilichen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen hinausgeht, ist die privatrechtliche Zustimmung der Stadt Wien einzuholen. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Erteilung von Erlaubnissen zum Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und die Einhebung einer Abgabe hiefür (Gebrauchsabgabegesetz 1966).

  • Weitere Informationen:
    Infoline Straße und Verkehr
    Telefon: +43 1 955 59
    Auskünfte täglich von 7 bis 18 Uhr
    Im Internet unter www.wien.gv.at/

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