Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 14.01.2013:
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Ludwig: Mangel an Fairness und Ausgewogenheit bei Förderaktion zur thermischen Sanierung

Ludwig begrüßt grundsätzlich die Anpassung von Bundesfördermitteln für thermische Sanierungen. Die Anpassung an reale Verhältnisse vermisst er auch heuer

Die Erneuerung der Förderaktion des Bundes für thermische Sanierungen wird vom Wiener Wohnbaustadtrat, Michael Ludwig, grundsätzlich begrüßt. Eine Anpassung an reale Verhältnisse und den Abbau administrativer Hindernisse vermisst Ludwig jedoch auch bei der diesjährigen Förderinitiative das Bundes, die heute von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Nikolaus Berlakovich präsentiert wurde. "Die Bereitstellung von Bundesmitteln für die thermische Sanierung ist ausdrücklich zu begrüßen. Bisherige Hürden, um noch mehr Personen den Zugang zu den Fördergeldern zu ermöglichen, wurden auch heuer wieder nicht beseitigt. Die Kriterien der heute präsentierten Förderaktion lassen diese Anpassung leider vermissen", so Ludwig. "Denn es darf nicht die Person des Antragsstellers dafür entscheidend sein, ob eine Wohnhaussanierung mit Steuermitteln zeitgerecht gefördert oder wegen zeitintensivem administrativem Aufwand nicht gefördert werden kann. Die Förderinitiative ist im Hinblick auf die Erfüllung der Klimaziele enorm wichtig. Sie soll von Bauträgern wie Privatpersonen gleichermaßen in Anspruch genommen werden können. Jetzt wird eine spezielle Klientel begünstigt", stellt Wiens Wohnbaustadtrat fest.

Die Erfahrungen der vor vier Jahren erstmals ins Leben gerufenen Initiative haben deutlich gezeigt, dass die Förderung in erster Linie den ländlichen Raum mit der typischen Ein- und Zweifamilienhausstruktur begünstigt. Die Fördermittel wurden jeweils für ein Haus - unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten - gewährt. Um künftig die urbanen Gebiete Österreichs mit einzubeziehen und damit die Verteilungsgerechtigkeit sicherzustellen, war es notwendig, die Förderbedingungen auf die Anzahl der Wohneinheiten auszurichten und so auch den mehrgeschossigen Wohnbau im Mietshausbereich anzusprechen. Diesem Erfordernis wurde im vergangenen Jahr entsprochen, jedoch bleibt nach wie vor die Anspruchsberechtigung bei natürlichen Personen. Bauträger oder Genossenschaften haben keine Möglichkeit, diese Förderung für die in ihren Baulichkeiten wohnenden BewohnerInnen zu beantragen. Wie bereits im vergangenen Jahr wird es auch heuer bei einer umfassenden Sanierung notwendig sein, dass die MieterInnen einen Antrag stellen und dass eine einstimmige Sanierungsvereinbarung zwischen allen Mietenden und VermieterInnen im vorgegebenen Zeitraum vorliegt. Bei Betrachtung der hohen Bevölkerungsdichte in den Wiener Wohnhäusern liegt es auf der Hand, dass dies nur selten gelingen kann.

"Von den heute präsentierten Förderkriterien bleiben daher weiterhin Bewohnerinnen und Bewohner von großvolumigen, mehrgeschossigen Wohnhäusern - also klassischen Zinshäusern oder Wohnhausanlagen in Wien - die in einem Mietverhältnis leben, ausgeschlossen", kritisierte Ludwig, der in diesem Zusammenhang darauf verweist, dass die Stadt Wien heuer rund 211 Millionen Euro für die Sanierungsförderung bereitstellt. Trotz vorgeschlagener Länderlimitierung wird es dabei bleiben, dass manche Bundesländer auf Grund ihrer Baulandschaft bevorzugt werden. Dies stellt eine deutliche Benachteiligung der der Städte und damit auch Wiens dar.

"Gerade in Zeiten, in denen gezielte Maßnahmen zur Konjunkturbelebung, zum Klimaschutz und vor allem auch zur Entlastung der Haushalte von höchster Bedeutung sind, ist jede zusätzliche Investition in mehrfacher Hinsicht ausdrücklich zu begrüßen. Es wäre das Gebot der Stunde, die volle Ausschöpfung der Mittel zu ermöglichen. Das sehe ich auch in den heute präsentierten neuen Kriterien in keiner Weise gegeben", so der Wiener Wohnbaustadtrat abschließend.

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