Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.11.2012:
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Wehsely: Längere Öffnungszeiten für Apotheken nun fix

Neue Verordnung mit Apothekerkammer akkordiert, wochentags am Abend und Samstagnachmittag

Die insgesamt 315 Wiener Apotheken werden ab 1. März 2013 die Möglichkeit erhalten, sowohl unter der Woche in den Abendstunden als auch am Samstagnachmittag länger offen zu halten. Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely hat eine Einigung für eine diesbezügliche Verordnung mit der Apothekerkammer erzielt.

Will man derzeit in Wien am Samstagnachmittag ein Medikament besorgen, muss man eine der 35 Wiener Apotheken aufsuchen, die zu dem Zeitpunkt Bereitschaftsdienst hat - dies bedeutet mitunter eine beträchtliche Wegstrecke. "Die bisherigen Öffnungszeiten der Apotheken, sowohl unter der Woche am Abend als auch am Samstagnachmittag sind nicht mehr zeitgemäß. Ich freue mich, dass im Interesse der KonsumentInnen nun eine moderne und flexible Regelung in Kraft tritt. Diese richtet sich nach den Bedürfnissen der Wienerinnen und Wiener und bietet den Apotheken Rechtssicherheit", so Wehsely.

Bisher halten die insgesamt 315 Wiener Apotheken von Montag bis Freitag - mit oder ohne Unterbrechung zu Mittag - von 8.00 bis 18.00 Uhr offen. Am Samstag haben Apotheken von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Abseits dieser Kernöffnungszeiten stehen 35 Wiener Apotheken in einem Bereitschaftsdienst den KonsumentInnen zur Verfügung.

Konkret nimmt die neue Verordnung des Magistrates nun folgende Änderungen vor: Alle Wiener Apotheken erhalten die Möglichkeit, unter der Woche bis 19.00 Uhr offen (bisher 18.00 Uhr) zu halten. Diese eine zusätzliche Stunde Öffnungszeit soll je nach Bedarfslage an einem Wochentag, an mehreren Wochentagen oder an fünf Wochentagen möglich sein. Am Samstagnachmittag erhalten die Apotheken die Möglichkeit, fix bis 18.00 Uhr offen zu halten. Dies passiert durch die Einrichtung so genannter besonderer Bereitschaftsdienstgruppen.

Die neue Verordnung schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen dafür, dass Apotheken länger offen halten können. Eine Verpflichtung zu längeren Öffnungszeiten ist in dem Verordnungsentwurf nicht vorgesehen. Der Entwurf steht damit im Einklang mit der entsprechenden Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stehen.

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