Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.10.2012:
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StR Ludwig: Wien vorbildlich bei nachhaltiger Sanierung

Jährliche Energieeinsparung durch geförderte Sanierungen in der Bundeshauptstadt entspricht der Regelarbeitsleistung des Kraftwerks Freudenau

Die Stadt Wien stellt für die Wohnhaus-Sanierung jährlich Fördermittel im Ausmaß von rund 200 Millionen Euro zur Verfügung. "Mit ihren Förderanreizen ist die Stadt Wien vorbildlich bei der nachhaltigen Sanierung. Sie trägt zum einen durch die deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen maßgeblich zur Erfüllung der Klimaschutzziele der Stadt bei. Zum anderen profitieren die Mieterinnen und Mieter durch deutlich geringere Heizkosten. Darüber hinaus sichert allein der Bereich der geförderten Sanierung in Wien vor allem in den Klein- und Mittelbetrieben rund 5.000 Arbeitsplätze jährlich", erklärt Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig anlässlich des heute von WKÖ und der Bundeskammer der Architekten und der Ingenieurkonsulenten veranstalteten "Sanierungstages".

Geförderte Sanierungen - eine Erfolgsbilanz in Zahlen

  • Sanierungsprojekte mit Förderzusicherung der Wiener Landesregierung seit 2007:
    1.601 Projekte mit insgesamt 74.216 Wohneinheiten
    davon entfallen auf die Förderschiene thermisch energetische Sanierungen THEWOSAN:
    663 Projekte mit insgesamt 36.848 Wohneinheiten
  • Gesamtbaukosten aller Projekte:
    rund 1,86 Milliarden Euro
  • Förderungen der Stadt Wien:
    rund 1,14 Milliarden Euro

Gemessen am Kyoto-Basisjahr 1990 wurden 205.000 Wohneinheiten in Wien mit einer Nutzfläche von 12,3 Millionen m2 saniert. Die Energieeinsparung durch geförderte Wohnhaussanierungen beträgt mittlerweile jährlich 1.012 GWh (Gigawattstunden). Der Ausstoß an Treibhausgasen kann dadurch um 335.000 Tonnen CO2 pro Jahr reduziert werden. "Die Energieeinsparung von über 1.000 GWh entspricht der Regelarbeitsleistung des Kraftwerks Freudenau, die Reduktion der Treibhausgase dem durchschnittlichen Ausstoß von 100.000 Mittelklassewagen jährlich", erklärt Stadtrat Ludwig.

Steigerung der Wohn- und Lebensqualität durch Sanierung

Für die BewohnerInnen bietet die Sanierung neben der Instandsetzung ihres Wohnhauses die Chance, die Wohnqualität durch gezielte Verbesserungsarbeiten zu steigern. Neben der Verbesserung der thermisch-energetischen Qualitäten tragen auch sicherheitstechnische Maßnahmen, Barrierefreiheit, die Schaffung von Freiräumen oder auch hauseigenen Abstellbereichen zu einer nachhaltigen Sanierung bei. "Die vorhandene Bausubstanz wird aufgewertet und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein zeitgemäßer Wohnkomfort geschaffen, der mit einer deutlichen Steigerung der Lebensqualität einhergeht", so Ludwig.

Die geförderte Wohnhaussanierung bietet BewohnerInnen die Möglichkeit Verbesserungen in den eigenen vier Wänden durchzuführen. Im Rahmen einer Sockelsanierung haben MieterInnen die Gelegenheit, sich mit der Standardanhebung ihrer Wohnung im sogenannten Huckepackverfahren anzuhängen. Diese Verbesserungen werden im gleichen Ausmaß wie die hausseitigen Maßnahmen durch das Land Wien gefördert.

Vier von zehn WienerInnen leben im einem gefördert sanierten Gebäude

1984 wurde der wohnfonds_wien (ehemals Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds) gegründet. Seither wurden im Rahmen der "Sanften Stadterneuerung" geförderte Sanierungen von 6.100 Häusern mit rund 280.000 Wohnungen fertiggestellt. Damit wurde die Wohn- und Lebensqualität von etwa 660.000 Wienerinnen - das entspricht fast vierzig Prozent der Wohnbevölkerung der Bundeshauptstadt - deutlich gesteigert.

Das durch die Förderungsempfehlungen ausgelöste Investitionsvolumen beträgt rund 6,8 Mrd. Euro, die Fördermittel des Landes Wien ca. 4,8 Mrd. Euro. Grund genug für die UNO, die "Sanfte Stadterneuerung" Wiens nicht nur als internationales "Best Practice"-Modell hervorzuheben, sondern auch mit der "Scroll of Honour 2010", dem wichtigsten Preis der Vereinten Nationen im Bereich des Wohnens, auszuzeichnen.

Mangelnde Fairness bei Bundes-Förderaktion zur thermischen Sanierung

Die vor drei Jahren ins Leben gerufene gemeinsame Förderaktion des Wirtschafts- und des Umweltministeriums für thermische Sanierungen wird von Ludwig grundsätzlich begrüßt. Verteilungsgerechtigkeit und Fairness vermisst der Wiener Wohnbaustadtrat jedoch in den Kriterien und Rahmenbedingungen. "Es sollte aber eine Selbstverständlichkeit sein, dass dabei aber auch Gerechtigkeit und Fairness sichergestellt sind. Es darf nicht die Rechtsform eines Wohnverhältnisses dafür entscheidend sein, ob eine Wohnhaussanierung mit Steuermitteln gefördert wird. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich zu behandeln sind. Diesen Grundsatz der Gleichbehandlung sehe ich seit drei Jahren nicht erfüllt", so Stadtrat Ludwig.

Die Erfahrungen zeigen deutlich, dass die Förderungen in erster Linie den ländlichen Raum mit der typischen Ein- und Zweifamilienhausstruktur begünstigen. Die Fördermittel wurden jeweils für ein Haus - unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten - gewährt. Um künftig die urbanen Gebiete Österreichs mit einzubeziehen und damit die Verteilungsgerechtigkeit sicherzustellen, wäre es notwendig, die Förderbedingungen auf die Anzahl der Wohneinheiten auszurichten und so auch den mehrgeschossigen Wohnbau im Mietshausbereich anzusprechen. Die Förderungsbestimmungen von 2012 sprechen diesen Bereich zwar explizit an, allerdings funktioniert dieses Modell nur in der Theorie, nicht aber in der Praxis. "Die Bewohnerinnen und Bewohner von großvolumigen, mehrgeschossigen Wohnhäusern, die in einem Mietverhältnis leben, bleiben trotz entsprechender Vorschläge weiterhin ausgeschlossen", kritisiert Ludwig. Er fordert: "Es wäre das Gebot der Fairness, dass die Verteilungsgerechtigkeit sichergestellt wird, wenn die Aktion 2013 fortgesetzt wird! In diesem Zusammenhang verweist der Stadtrat darauf, dass die Stadt Wien jährlich rund 200 Millionen Euro für Wohnhaussanierungen bereitstellt.

Service

Die MitarbeiterInnen des wohnfonds_wien beraten interessierte HauseigentümerInnen und betreuen die einzelnen Projekte während der gesamten Verfahrensdauer.

Die neun Gebietsbetreuungen Stadterneuerung (GB*) stehen an zwölf Standorten und drei Außenstellen MieterInnen, HauseigentümerInnen und Gewerbetreibenden mit einem umfassenden Angebot an Beratung und Information zu Sanierungen zur Verfügung.

  • Allgemeine Öffnungszeiten der GB*:
    Mo., Di.: 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
    Do.: 13.00-19.00 Uhr
    Fr.: 9.00-12.00 Uhr

Unter www.gbstern.at sind die Kontaktdaten aller Gebietsbetreuungen sowie die Öffnungszeiten der Außenstellen abrufbar.

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