Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 06.07.2012:
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Ludwig/Stelzhammer: Mehr Sicherheit am Bau durch Leistungsbild für PrüfingenieurInnen

Ludwig/Stelzhammer: Mehr Sicherheit am Bau durch Leistungsbild für PrüfingenieurInnen

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Transparente Gestaltung schafft Klarheit über Rechte und Pflichten gemäß der Wiener Bauordnung


Nach der Bauordnung für Wien (BO) sind die PrüfingenieurInnen für die Qualitätssicherung bei Bauausführungen sehr wichtig. Sie fungieren als Bindeglied zwischen Bauherren und Baupolizei. Die PrüfingenieurInnen haben zwei wesentliche Funktionen: Einerseits dem Bauherrn beim ordnungsgemäßen Bauen zu helfen (zivilrechtlicher Vertrag), andererseits nehmen sie auch eine zentrale Aufgabe nach der BO wahr (öffentlich-rechtliche Verpflichtung).

Mit einem "Aufgabenheft für PrüfingenieurInnen" wurden nun unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des Umfangs der PrüfingenieurInnentätigkeit ausgeräumt. Dieses Leistungsbild wurde gemeinsam von der MA 37-Baupolizei in enger Kooperation mit der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und das Burgenland in enger Abstimmung mit VertreterInnen des Sachverständigenverbandes erarbeitet.

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und Walter Stelzhammer, Präsident der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland, stellten heute, Freitag, das "Leistungsbild PrüfingenieurInnen" vor.

Darüber hinaus zog Stadtrat Ludwig Bilanz zu den verstärkten Baustellenkontrollen der Baupolizei.

"Die Sicherheit der Wienerinnen und Wiener hat für mich absolute Priorität. Das gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses, das umgebaut wird, genauso wie für Menschen, die neben einer Baustelle wohnen. In Wien treten wir Pfusch am Bau mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen. Die Tätigkeit der Prüfingenieurinnen und -ingenieure ist eine zweckmäßige Form der Kontrolle der Bauausführung. Mit dem gemeinsam erstellten Leistungsbild erreichen wir Qualitätssicherung und damit mehr Sicherheit am Bau", erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

"Das Leistungsbild Prüfingenieurinnen und -ingenieure ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätsverbesserung am Bau. Es ist ein hervorragendes Beispiel guter und effektiver Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wien mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland", betonte Kammerpräsident Walter Stelzhammer.

Aufgaben der PrüfingeneurInnen

Ziel des Aufgabenheftes ist, den PrüfingenieurInnen eine Anleitung zu geben, was genau nach der Bauordnung für Wien (BO) ihre Aufgaben und Pflichten sind. Etwa bei den auf der Baustelle konkret durchzuführenden Überprüfungen, sowohl in Bezug auf zeitliche Intervalle als auch auf den inhaltlichen Umfang. Das Aufgabenheft umfasst auch den Bereich der Fertigstellungsanzeige. Die Bestätigung über die ordnungsgemäße Fertigstellung eines Baus kann nur von ZiviltechnikerInnen ausgestellt werden. Als PrüfingenieurInnen während der Bauausführung können hingegen auch gerichtlich beeidete Sachverständige für das jeweilige Fachgebiet tätig sein.

"Prüfingenieurstätigkeit durch Ziviltechnikerinnen und -techniker nach klaren Standards führt zu einer Effizienzsteigerung im Bauverfahren", so Stelzhammer.

Die Aufgaben der PrüfingenieurInnen umfassen im Wesentlichen:

  • Durchgehende Aufsicht und Verantwortung von Baubeginn bis zur Erstattung der vollständig belegten Fertigstellungsanzeige. U.a. Kontrolle der Einhaltung von Höhenlagen, Fluchtlinien, den Ausbauteilen, der Geometrie, etc.
  • Beschauten des Untergrundes für alle Tragkonstruktionen vor Beginn der Fundierungs- oder Betonierungsarbeiten
  • Beschauten aller Bauteile, die nach der Fertigstellung nicht mehr besichtigt werden können (das betrifft etwa Fundamente, Stahleinlagen, Träger, Stützen, Schweißnähte, u.ä.)
  • Bei bewilligungspflichtigen Abweichungen von der Baubewilligung oder bei Abweichungen von den Bauvorschriften ist der betroffene Teil der Baustelle einzustellen und die Baubehörde unverzüglich zu verständigen. Der/die PrüfingenieurIn hat allenfalls erforderliche Sicherungsmaßnahmen sowie die Herstellung des konsensgemäßen Zustandes oder die Beseitigung von Baumängeln anzuordnen und zu überwachen.
  • Rohbaubeschau
  • Prüf- und Überwachungspflicht von Befunden anderer Sachverständiger (stichprobenartig)

Deutlich weniger Baueinstellungen durch verstärkte Kontrollen

Die verstärkten Baustellenkontrollen in Wien wurden in Folge der bekannten Vorfälle, die - ausgelöst durch mangelhafte Baustellenführungen - zu erheblichen Schäden an Nachbargebäuden und Gebäudeteilen geführt hatten, im August 2010 ins Leben gerufen. Rund 12.000 Baustellen wurden seither gezielt durch die MA 37 kontrolliert.

"Die Zahlen belegen eine deutlich präventive Wirkung, die wir mit fortschreitender Dauer der verstärkten Kontrollen erzielen konnten. Die Anzahl der Baustellen mit Mängeln oder gar grober Mängel sowie jener, wo eine Baueinstellung notwendig war, sind mit zunehmender Fortdauer der Aktion deutlich gesunken. Lag die Zahl der Baueinstellungen in den ersten Wochen noch bei rund 6 Prozent, so sank dieser Wert mittlerweile auf unter 2 Prozent aller überprüften Baustellen", so Ludwig.

Bis Ende Juni 2012 musste von der Behörde in 336 Fällen die Bauführung - zumindest temporär - eingestellt werden. Die häufigsten Gründe für Baueinstellungen waren Bauführungen ohne Baubewilligung bzw. unzulässige Abweichungen von den bewilligten Plänen. Es mussten aber auch Baustellen wegen fehlender statischer Berechnungen, fehlenden PrüfingenieurInnen und mangelhafter Ausführungen eingestellt werden. In 926 Fällen wurden Strafanträge bei der Verwaltungsstrafbehörde gestellt.

"Für schwere Bauvergehen droht sogar ein Gefängnisaufenthalt von bis zu sechs Wochen und im Falle von Gewerbetreibenden auch der Entzug der Gewerbeberechtigung bzw. bei Ziviltechnikern auch der Entzug der Befugnis", hielt Stadtrat Ludwig mit Hinweis auf die seit 2008 verschärften Strafbestimmungen in der Bauordnung fest.

Änderung der Zuständigkeit für Baustrafen

Derzeit befindet sich auf Initiative von Stadtrat Ludwig die Übertragung der Zuständigkeiten zur Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretungen der Bauordnung für Wien von den Magistratischen Bezirksämtern auf die MA 64 in Vorbereitung. Die MA 64 ist die unter anderem für die Bauordnung für Wien zuständige Rechtsabteilung des Magistrats der Stadt.

"Mit der Konzentration der Zuständigkeit bei einer Dienststelle wollen wir eine Straffung der Verfahren bewirken. Übertretungen der Bauordnung sollen damit noch rascher und effizienter bekämpft werden", so Ludwig abschließend.

Geplanter Zeitpunkt für das Inkrafttreten dieser Maßnahme ist der 1. Jänner 2013

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