Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 01.06.2012:
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Frauenberger: Bundesweite gesetzliche Regelung notwendig!

Frauen müssen rechtlich abgesichert sein

Frauenstadträtin Sandra Frauenberger in einer ersten Reaktion auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Sittenwidrigkeit: "Das OGH-Urteil, das die generelle Sittenwidrigkeit von Prostitution verneint, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt gilt es einen bundesgesetzlichen Rahmen zu schaffen."

"Der Wiener Landtag hat sich bereits 2011 dafür ausgesprochen, dass eine zivilrechtliche Regelung klarzustellen hat, dass die Tätigkeit von Prostituierten nicht sittenwidrig ist. Aus frauenpolitischer Sicht ist es notwendig, dass Prostituierte in einem geregelten Verhältnis arbeiten können und rechtlich abgesichert sind. Frauen müssen sicher und selbstbestimmt der Sexarbeit nachgehen können, damit sie vor Ausbeutung besser geschützt sind", so Frauenberger abschließend.

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