Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 07.05.2012:
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Entwurf für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht

Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:

Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994 (31. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (41. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (37. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) und das Wiener Personalvertretungsgesetz (17. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz) geändert werden

Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm abrufbar und liegt in den magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 4.5.2012 bis 18.5.2012 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr.

Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: post@ma01.wien.gv.at oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden. Es besteht aber die Möglichkeit die Veröffentlichung zu untersagen.

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