Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 06.04.2012:
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Städtebund: "Europa" ist Thema der aktuell erschienenen Österreichischen Gemeinde-Zeitung

Einen Blick über den Tellerrand bietet die April-Ausgabe der Österreichischen Gemeindezeitung (ÖGZ) und zeigt einen umfassenden Überblick über europäische Aktivitäten. Es werden einzelne Mitglieder des Europäischen Parlaments vorgestellt sowie Initiativen und Projekte aus der europäischen Kommission und anderen kommunalen Dachverbänden gezeigt. Auch das Europabüro des Städtebundes präsentiert sich als Ständige Vertretung Österreichs. Da auch Kommunen EU-Akteure sind, arbeitet der Städtebund aktiv an der EU-Gesetzgebung mit und gibt österreichisches Know-how weiter.

Die Europapolitik hat zunehmend großen Einfluss auf das alltägliche Leben in unseren Städten und Gemeinden – so haben bis zu 70 Prozent der europäischen Vorgaben direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Kommunen. Mittlerweile lebt der Großteil der EU-Bevölkerung in Städten. Und genau dort werden auch staatliche Leistungen und politische Entscheidungen für einzelne Bürger und Bürgerinnen direkt spürbar. "Ohne handlungsfähige und attraktive Städte kann sich Europa nicht weiterentwickeln", sagt Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes und meint weiter "Städte und Gemeinden sind das Rückgrat der Daseinsvorsorge, bilden das Gemeinwesen vor Ort. Daher müssen Städte im politischen Prozess auf Augenhöhe und als vollwertiger Partner betrachtet werden".

Informationen über den Österreichischen Städtebund

Der Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von insgesamt 243 Städten und größeren Gemeinden. Etwa 65 Prozent der Bevölkerung und 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich in Österreichs Ballungsräumen. Mitglieder des Städtebundes sind neben Wien und den Landeshauptstädten praktisch alle Gemeinden mit über 10.000 EinwohnerInnen. Die kleinste Mitgliedsgemeinde zählt knapp 1.000 EinwohnerInnen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Österreichische Städtebund ist Gesprächspartner für die Regierung auf Bundes- und Landesebene und ist in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 Abs.3) ausdrücklich erwähnt.

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