Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 01.03.2012:
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Geplante Richtlinie über Konzessionen führt zu mehr, nicht zu weniger Bürokratie

Öffentliche Wirtschaft übt scharfe Kritik an Vorgangsweise der Europäischen Kommission

Gestern stand im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments das Thema Konzessionen auf der Tagesordnung. Der Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) bezieht zur geplanten Richtlinie klar Stellung. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse müssten aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden. Jegliche Einschränkung des Entscheidungsspielraums lokaler und regionaler Gebietskörperschaften lehnt der Verband entschieden ab.

Zur Vorgangsweise der Europäischen Kommission hält VÖWG-Präsidentin Renate Brauner fest: "Die Maßnahme der Kommission hat aus unserer Sicht weder Nutzen noch Mehrwert. Im Gegenteil, der Vorschlag führt zu mehr Bürokratie und Verteuerung von Konzessionsverfahren. Mit ihrer einseitigen Vorgangsweise hat die Kommission die Position des Europäischen Parlaments ignoriert, denn das Parlament hat sich in der Vergangenheit zweimal eindeutig gegen eine Richtlinie zu Konzessionen ausgesprochen".

VÖWG-Geschäftsführerin Heidrun Maier-de Kruijff kritisiert: "Der Entwurf widerspricht dem "Better Regulation"-Ansatz des europäischen Gesetzgebers. Die Idee, das europäisches Recht verständlicher gemacht werden soll, um die BürgerInnen näher an Europa heranzuführen, wird durch den Vorschlag der Kommission konterkariert." Selbst ExpertInnen wären nicht in der Lage dieses Regelwerk ordnungsgemäß umzusetzen.

Brauner und Maier-de Kruijff betonen unisono: "Wenn es der Kommission tatsächlich nur um den Rechtsschutz geht, würde ein einziger Artikel genügen. Das derzeit vorliegende 95 Seiten-Konvolut ist nicht erforderlich. Notwendige Klarstellungen wurden bereits durch den EuGH getroffen und diese reichen aus, um Rechtssicherheit zu gewähren und klare Spielregeln festzulegen. Transparenz, Bietergleichbehandlung und Nichtdiskriminierung gelten im gesamten EU-Raum und selbstverständlich werden diese Kriterien von der öffentlichen Wirtschaft auch angewendet."

Der VÖWG vertritt die Interessen der öffentlichen Wirtschaft, insbesondere der Daseinsvorsorge und stellt die österreichische Sektion des europäischen Zentralverbands der Öffentlichen Wirtschaft (CEEP). Dieser ist Teil der anerkannten, sektorenübergreifenden europäischen Sozialpartner (EGB, BusinessEurope).

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