Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.02.2012:
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Neue Parktarife für Wien

Kurzparken kostet mehr, Parkpickerl wird billiger

In Wien gelten ab 1. März 2012 neue Tarife für das Kurzparken und für das Parkpickerl. Das Kurzparken kostet mehr, das Parkpickerl wird billiger. Die halbe Stunde Kurzparken kostet einen Euro, die ganze Stunde kostet zwei Euro. Die Kosten für das Parkpickerl sinken von 135 Euro auf 120 Euro pro Jahr (zuzüglich Verwaltungsabgabe). Die Strafen für das Falschparken werden im Laufe des 1. Halbjahres 2012 von 21 auf 36 Euro angehoben.

Die alten Parkscheine sind nur noch heute, Mittwoch, den 29. Februar, gültig. Die neuen Kurzparkscheine sind bereits seit Mitte Februar in Trafiken, bei Wiener Linien-Verkaufsstellen und den Wiener Stadtkassen erhältlich. Ab morgen, 1. März sind Parkscheine zum neuen Tarif in allen gewohnten Verkaufsstellen beziehbar.

Bis zu einer Anzahl von 30 Stück ist ab 1. März der Umtausch von alten Parkscheinen mit Aufzahlung möglich:

  • In rund 340 Wiener Trafiken bis 31. Mai 2012.
  • In den Vorverkaufsstellen der Wiener Linien bis 31. Mai 2012 (dort können Parkscheine auch zurückgegeben werden)
  • In allen Stadtkassen bis Ende August 2012 (dort können Parkscheine auch zurückgegeben werden).

In unbegrenzter Stückzahl können die Parkscheine in der Stadthauptkasse im Rathaus bis Ende August 2012 zurückgegeben werden oder mit Aufzahlung gegen neue Parkscheine umgetauscht werden.

Die Rückgabe kann auch postalisch an die Stadthauptkasse (1., Rathaus, Stiege 7, Hochparterre) unter Bekanntgabe der Bankverbindung (Bankleitzahl, Kontonummer, Kontoinhaber) erfolgen.

Auch für die Parkpickerl treten neue Tarife in Kraft. Die neuen Parkpickerl sind billiger. Wer noch die teureren Parkpickerl besitzt, erhält ab März 1,25 Euro pro Monat gutgeschrieben, in denen das alte, teurere Pickerl noch gültig ist. Für den Bereich um die Stadthalle im 15. Bezirk gelten die bisherigen Tarife.

Bei Zahlscheinverlängerungen werden die jeweiligen Guthaben automatisch mitberücksichtigt, womit sich die Parkometerabgabe entsprechend verringert. Grundsätzlich wird das Guthaben beim nächsten Parkpickerlantrag abgerechnet.

Auf ausdrücklichen Antrag der Kundinnen und Kunden können Guthaben über fünf Euro auch ausbezahlt werden. Anträge können bereits jetzt gestellt werden. Die Rücküberweisung erfolgt ab dem 1. März 2012. Die entsprechenden Antragsformulare gibt es bei den Bezirksämtern und ab Mitte Februar online.

Weitere Infos zu den neuen Parkgebühren auf www.wien.at

Die Parkraumbewirtschaftung ist das Wiener Instrument zur Lenkung der Verkehrsströme in Wien. Der Nettoertrag der Parkometerabgabe ist gemäß § 7 der Parkometerabgabeverordnung für Maßnahmen zu verwenden, die der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs dienen. Darunter sind vor allem Maßnahmen zu verstehen, die den Bau von Garagen fördern, die der Verbesserung von Einrichtungen des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs, oder der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen.

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