Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 15.02.2012:
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Neue Kurzparkscheine ab sofort erhältlich

In 340 Wiener Trafiken, bei Wiener Linien-Verkaufstellen und den Wiener Stadtkassen startet der Verkauf

Ab sofort sind die neuen Kurzparkscheine erhältlich. Noch bis 29.2.2012 sind die alten Parkscheine gültig. Ab 1.3.2012 treten die neuen Tarife in Kraft. Die halbe Stunde Kurzparken kostet einen Euro, die ganze Stunde kostet zwei Euro. Gleichzeitig wird das Parkpickerl für BewohnerInnen günstiger und kostet dann zehn Euro pro Monat zuzüglich Verwaltungsgebühr.

Wer sich schon jetzt mit neuen Parkscheinen eindecken will, kann dies ab sofort tun. Die Stadt Wien empfiehlt, die alten Parkscheine noch bis zum Ende ihrer Gültigkeit aufzubrauchen. Der Umtausch ist ab März 2012 in 340 Wiener Trafiken und in den Vorverkaufsstellen der Wiener Linien noch bis 31. Mai 2012 möglich. In den Stadtkassen bzw. der Stadthauptkasse ist dies noch bis Ende August 2012 möglich. Weitere Informationen unter www.wien.at

Die Parkraumbewirtschaftung ist das Wiener Instrument zur Lenkung der Verkehrsströme in Wien. Der Nettoertrag der Parkometerabgabe ist gemäß § 7 der Parkometerabgabeverordnung für Maßnahmen zu verwenden, die der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs dienen. Darunter sind vor allem Maßnahmen zu verstehen, die den Bau von Garagen fördern, die der Verbesserung von Einrichtungen des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs, oder der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen.

Regelung für Parkpickerl tritt ebenfalls in Kraft

Die Änderung, die ab 1. März 2012 gilt, bedeutet für ParkpickerlbesitzerInnen konkret, dass sich bei bereits gültigen Parkpickerln aufgrund der Änderung Guthaben von 1,25 Euro (Guthaben für 1 Monat) bis maximal 30 Euro (24x1,25 Euro maximale Laufzeit der Ausnahmegenehmigung von zwei Jahren) ergeben können. Bei persönlicher Vorsprache berechnen die Bezirksämter bereits seit 2.1.2012 die Parkometerabgabe entsprechend dem günstigeren Tarif. Für Jänner und Februar 2012 kommt noch der "alte" Tarif zur Anwendung.

Bei "Zahlscheinverlängerungen" werden bereits die jeweiligen Guthaben automatisch mitberücksichtigt, womit sich die Parkometerabgabe entsprechend verringert. Grundsätzlich wird das Guthaben beim nächsten Parkpickerlantrag abgerechnet.

Auf ausdrücklichen Antrag des Kunden können Guthaben über fünf Euro auch ausbezahlt werden. Anträge können bereits jetzt gestellt werden, die Rücküberweisung erfolgt ab dem 1.3.2012. Die entsprechenden Antragsformulare gibt es bei den Bezirksämtern und ab Mitte Februar 2012 unter www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parken/kurzparkzone/parkpickerl.html zum Download.

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  • Andreas Baur
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