Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 01.02.2012:
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Bisphenol A in Beruhigungssaugern und Beißringen verboten

Gesundheitsgefährdende Industriechemikalie darf nicht mehr hergestellt oder verkauft werden

Ab 1. Februar 2012 wird die MA 59 - Marktamt ein wachsames Auge auf Beruhigungssauger und Beißringe werfen. Mittels einer Verordnung des Bundesministers für Gesundheit ist es verboten, Beruhigungssauer und Beißringe mit Bisphenol A herzustellen oder zu verkaufen.

"Mit dieser Verordnung sind unsere Kinder Bisphenol A nicht mehr ausgesetzt. Neue Studien deuten auf einen Zusammenhang zwischen gesundheitsschädlichen Folgen und Bisphenol A hin", betont KonsumentInnenschutzstadträtin Sandra Frauenberger. Diese neue Verordnung wurde bereits im Oktober 2011 verlautbart, diverse Übergangsfristen enden mit 1. Februar 2012.

"Bisphenol A ist eigentlich ein Antioxidant, welcher zum Beispiel den durch Sauerstoff bewirkten Abbau von empfindlichen Molekülen verhindert. Gerade aber kochendes Wasser, welches laufend zur Desinfektion bei Babysaugern verwendet wird, beschleunigt das Freisetzen von Bisphenol A auf das 55-fache", so Alexander Hengl vom Wiener Marktamt.

Nähere Informationen gibt es bei der kostenlosen Lebensmittel-Hotline unter der Wiener Telefonnummer 4000-8090. Die Hotline ist Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr, Samstag zwischen 9 und 17 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr besetzt.

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