Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 31.01.2012:
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Wiener Stadthallenbad: "Nur ein funktionierendes Bad wird übernommen"

Sondergemeinderatsausschuss wird über das Bauprojekt Stadthallenbad informiert

Im Sondergemeinderatsausschuss der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport am 31. Jänner 2012 steht die Sanierung des Wiener Stadthallenbades und der kürzlich verhängte Baustopp im Mittelpunkt der Diskussion.

Der Baustopp und die damit einhergehende gerichtliche Beweissicherung wurde am 23. Jänner von der Wiener Stadthalle als Betreiber des Stadthallenbades sowie vom Sportamt der Stadt Wien (MA 51) als Kreditgeber für die Umbaumaßnahmen veranlasst. Der Grund dafür waren die erst in der letzten Phase der Bauarbeiten aufgetretenen Baumängel sowie die Tatsache, dass eine Behebung der Mängel und eine Eröffnung im Februar weder vom Generalplaner noch von der örtlichen Bauaufsicht gewährleistet werden konnten. Der Antrag auf Beweissicherung wurde beim Bezirksgericht Fünfhaus eingebracht. Auch das Kontrollamt der Stadt Wien wurde informiert.

Über die Beweissicherung sollen die Ursachen gefunden werden, um die Behebung durch den oder die Verantwortlichen unverzüglich veranlassen zu können. Die Baukosten liegen derzeit im vom Gemeinderat genehmigten Rahmen. "Es ist mir ein großes Anliegen, dass hier der Steuerzahler nicht zum Handkuss kommt und das Bad so wie vertraglich vereinbart, ordnungsgemäß und funktionsfähig übergeben wird. Wir werden alles dafür tun, dass dies im Interesse der Stadthallenbad-KundInnen auch so zügig wie möglich vonstatten geht und das Bad bald wieder Betrieb genommen werden kann", betonte Sportstadtrat Christian Oxonitsch.

Ehestmögliche Wiederaufnahme der Arbeit

"Wir haben uns zu dieser harten Maßnahme entschlossen, weil wir uns der großen Verantwortung bewusst sind, wenn wir öffentliche Mittel für Projekte wie diese einsetzen. Die Stadt Wien und alle Wienerinnen und Wiener haben ein Recht darauf, ein ordnungs- und vertragsgemäß saniertes Stadthallenbad zu erhalten. Genau das werden wir über die Beweissicherung und die darauffolgende sofortige Behebung der Mängel durch die Verantwortlichen gewährleisten", so Wien Holding Geschäftsführer Peter Hanke.

Das Ziel ist, jene Arbeiten, die von der Beweissicherung nicht betroffen sind, so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Derzeit wird daran gearbeitet festzustellen, welche Firmen von den Problemen nicht betroffen sind. Zudem wird derzeit ein entsprechender Terminplan für all jene Restarbeiten erstellt, die eine Beweissicherung nicht gefährden und unabhängig davon auch jetzt durchgeführt werden können. "Auf dieser Basis kann dann der derzeit generelle Baustopp in einen teilweisen Baustopp umgewandelt werden. Denn wir wollen nicht, dass für jene Unternehmen, die ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht haben, massive Nachteile entstehen. Ihre Leistungen werden nach korrekter Prüfung der Rechnungen natürlich auch rasch beglichen; umgekehrt gilt es aber auch alle Beteiligten, die die derzeitige Situation zu verantworten haben, mit allen rechtlich gebotenen Mitteln in die Pflicht zu nehmen und entsprechenden Ersatz zu verlangen", erklärt die designierte Kaufmännische Geschäftsführerin der Wiener Stadthalle, Sandra Hofmann.

Gemeinderatsbeschluss als Grundlage für die Sanierung des Stadthallenbades

Basis für die Generalsanierung des Wiener Stadthallenbades ist der Gemeinderatsbeschluss vom 30. Oktober 2009. Seit Bestehen des Wiener Stadthallenbades ist für die Finanzierung die Stadt Wien und für den Betrieb die Wiener Stadthalle zuständig. Demnach wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die Generalsanierung des Stadthallenbades von der Wiener Stadthalle im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt werden soll und die MA 51 die Kosten dafür übernimmt. Die Wiener Stadthalle nahm auf Basis des Beschlusses für die Finanzierung einen Kredit auf, für dessen Tilgung die Stadt Wien - auch auf Basis dieses Beschlusses - aufkommt.

EU-weites Vergabeverfahren zur Ermittlung des Generalplaners

Die Wiener Stadthalle führte zunächst zur Ermittlung und Beauftragung einer Generalplanerin bzw. eines Generalplaners ein EU-weites zweistufiges Vergabeverfahren durch. Für die Durchführung des Verfahrens bediente sich die Wiener Stadthalle einer renommierten, auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. In der Jury waren unter anderem Architekt Prof. Erich Raith, Architekt Dipl.-Ing. Manfred Otte und Direktorin Dipl.-Ing.in Karin Schwarz-Viechtbauer vertreten. Aus diesem Verfahren als Sieger hervorgegangen ist Driendl Architects ZT Ges.m.b.H. Die Zuschlagsentscheidung erging am 29. Jänner 2010.

Kurz nach Abschluss des Vergabeverfahrens über die Vergabe der Leistungen der Generalplanung wurde das Wiener Stadthallenbad mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. Februar 2010 unter Schutz gestellt. Weiters beauftragte im März 2010 die Magistratsabteilung 51 für die Stadt Wien auch eine begleitende Kontrolle.

EU-weites Vergabeverfahren zur Ermittlung der Örtlichen Bauaufsicht

Die Leistungen der örtlichen Bauaufsicht wurden von der Wiener Stadthalle ebenfalls in einem EU-weiten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Auch für die Durchführung des Verfahrens bediente sich die Wiener Stadthalle einer renommierten, auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Die Arbeitsgemeinschaft Requat & Reinthaler und Kreiner Architekten gingen aus diesem Verfahren als Sieger hervor. Der diesbezügliche Vertrag wurde am 7. Juni 2010 geschlossen.

Chronologie der Ereignisse in der letzten Bauphase ab Dezember 2011

Seit Mai 2010 läuft die Generalsanierung des mehr als 35 Jahre alten Wiener Stadthallenbades. Unbestritten ist, dass es sich um ein äußerst schwieriges Sanierungsprojekt auf engstem Raum handelt und das alte denkmalgeschützte Gebäude und seine Baustruktur immer wieder für unvorhersehbare, aber bisher nachvollziehbare Herausforderungen gesorgt haben. Aufgrund der alten Bausubstanz wurden immer wieder unerwartete Mängel festgestellt, die behoben werden mussten, weil ansonst aktuell geltende Normen nicht erfüllt worden wären. Aufgrund dessen musste der ursprünglich vorgesehene Eröffnungstermin auf das letzte Quartal 2011 verschoben werden.

Einer der finalen Schritte bei der Sanierung eines Hallenbades ist das Einlassen der Becken und die Überprüfung der Vorschriften nach dem Bäderhygienegesetz. In dieser letzten Sanierungsphase im Dezember 2011 sind im Bereich der Becken und der Bädertechnik erhebliche Probleme aufgetreten.

Mangelnde Dichtheit der Becken - Technisches Gebrechen am Hubboden

Wie aus den Bausprechungsprotokollen ersichtlich, trat erstmals am 19. Dezember 2011 im Garderobenbereich unterhalb des Hauptbeckens Wasser aus. Am 21. Dezember 2011, als das Hauptbecken gefüllt war, brach einer der vier Spindelkästen. Diese Kästen dienen im Zusammenhalt mit einem über alle drei Geschosse führenden Rohr- und Seilsystem dazu, den Hubboden zu heben bzw. zu senken. Der Hubboden wird benötigt, um einerseits ein wettkampftaugliches Becken mit einer Beckentiefe von mindestens zwei Metern zu gewährleisten und andererseits im normalen Badebetrieb auch einen Nichtschwimmerbereich bieten zu können. Der Bruch des Spindelkastens bedingte, dass das Hauptbecken wieder komplett entleert werden musste und führte zudem zu einem Verschieben des Hubbodens in einem Bereich um mehrere Zentimeter.

Zu dem konnten weder vom Generalplaner, noch von den ausführenden Firmen bzw. der örtlichen Bauaufsicht die Ursache für die anderen Wasseraustritte im Garderobenbereich genannt werden. Es wurde jedoch versichert, dass die Ursache rasch gefunden werde und die Wiedereröffnung des Bades mit Beginn der Semesterferien am 3. Februar 2012 gesichert sei. Auf Basis dieser Zusicherungen wurde auch die Pressekonferenz am 22. Dezember 2011 vor Ort abgehalten.

Beckendurchströmung nicht gewährleistet

Bei der Überprüfung der Badewasserqualität am 12. Dezember 2011 stellte sich zudem heraus, dass die Beckendurchströmung des Hauptbeckens nicht funktioniert. Auch bei der Durchströmung des Trainingsbeckens konnten die Normwerte beim ersten Test nicht erreicht werden. Während die Probleme des Trainingsbeckens bei der Beckendurchströmung kurzfristig behoben werden konnten, bestehen jene im Hauptbecken nach wie vor. Da auch zehn Tage nach dem ersten Wasseraustritt im Garderobenbereich die Ursache für denselben noch immer nicht bekannt war, erstatte die begleitende Kontrolle der MA 51 am 2. Jänner 2012 einen ad hoc Bericht. Um die Übernahme eines - wie beauftragt - funktionstüchtigen Bades sicher zu stellen, wurde der Finanzier, das Sportamt der Stadt Wien, aktiv. Gemeinsam mit der Geschäftsführung der Wiener Stadthalle wurde dem Generalplaner, den ausführenden Firmen sowie der örtlichen Bauaufsicht eine zweimalige Nachfrist für die Ursachenanalyse für die Wasseraustritte im Garderobenbereich gesetzt.

23. Jänner 2012: Baustopp und Überprüfung

In der dritten Jänner Woche wurde die Wiener Stadthalle erstmals darüber informiert, dass es zu weiteren Wasseraustritten kommt. Bis einschließlich Freitag, den 20. Jänner 2012, konnten weder Generalplaner, ausführende Firmen noch örtliche Bauaufsicht der Wiener Stadthalle die Ursachen für die Wasseraustritte nennen. Mangels Kenntnis der Ursachen, gab es keine Lösungsvorschläge und es konnte daher auch kein verbindlicher Eröffnungstermin genannt werden.

Vor diesem Hintergrund wurde am 23. Jänner 2012 von der Wien Holding, der Wiener Stadthalle und der MA 51 der sofortige Baustopp verfügt und ein Anwalt beauftragt, die gerichtliche Beweissicherung zu beantragen.

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