Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 14.12.2011:
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Frauenberger: 2011 Weniger Beanstandungen bei Spielsachen

Marktamt kontrolliert laufend

Warnungen vor Blei und anderen giftigen Substanzen in Spielsachen für Kinder verunsichern Eltern. In Österreich wird Spielzeug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Lebensmittelrecht geregelt. In Wien ist daher das Wiener Marktamt als Lebensmittelaufsicht für die Kontrolle der Kinderspielsachen zuständig. "Acht eigens für die Spielzeugkontrolle ausgebildete MitarbeiterInnen des Wiener Marktamtes kontrollieren laufend und lassen das Spielzeug in einem Labor begutachten. Beanstandete Ware wird sofort aus dem Verkehr gezogen", betont die Wiener Stadträtin für KonsumentInnenschutz, Sandra Frauenberger.

Im Jahr 2011 hat das Marktamt 53 Proben von diversen HändlerInnen entnommen und in einem Labor untersuchen lassen. 23 Proben wurden vorwiegend wegen Übertretung der Spielzeugkennzeichnungsverordnung beanstandet. Lediglich 1 Probe wurde als gesundheitsschädlich beurteilt. "Die Beanstandungsquote ging somit merklich zurück. Im Jahr 2010 wurden noch rund 2/3 aller Proben beanstandet", erklärt Frauenberger.

Worauf können KonsumentInnen achten?

Spielsachen müssen eine sogenannte CE-Kennzeichnung (Konformitätskennzeichnung) aufweisen. Mit der CE-Kennzeichnung wird erklärt, dass das Produkt allen anzuwendenden Vorschriften der Europäischen Union entspricht und die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden. "Außerdem sollen Spielsachen nicht leicht brechen oder scharfkantig sein, die Farbe sollte nicht abblättern und Stofftiere sollten keine Haare bzw. Augen verlieren. Auch ein chemischer Geruch ist natürlich ein erster Warnhinweis", erklärt Alexander Hengl vom Wiener Marktamt.

Nähere Informationen gibt es bei der kostenlosen Lebensmittel-Hotline unter der Wiener Telefonnummer 4000-8090. Die Hotline ist Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr, Samstag zwischen 9 und 17 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr besetzt.

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