Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.09.2011:
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Pflegeanwaltschaft: Klarstellung Haus Margareten

Wiener Pflegeanwaltschaft stellt klar: Kein Zusammenhang von allfälligen Betreuungsmängeln mit dem Ableben eines Patienten im Jahr 2010

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) sieht sich aus gegebenem Anlass zu folgender Klarstellung veranlasst:

Im Zusammenhang mit Vorwürfen, die die Pflege und Betreuung durch das Haus Margareten betreffen, ist eine Mitarbeiterin der WPPA am 12.9.2011 – ebenso wie die Heimaufsicht – vor Ort gewesen. Ein abschließendes Ergebnis des Verfahrens der WPPA liegt noch nicht vor. In diesem Zusammenhang können sich HeimbewohnerInnen oder Angehörige natürlich jederzeit an die WPPA wenden.

Ein Beschwerdefall aus dem Vorjahr, der damals an die WPPA herangetragen wurde, ist nicht Gegenstand dieser nunmehrigen Erhebung. In diesem Fall, der einen inzwischen verstorbenen Patienten betraf, ging es um Hygiene und Körperpflege. Der Patient ist aufgrund damit nicht im Zusammenhang stehender Erkrankungen später im Spital aufgenommen worden und leider verstorben. Die Beschwerdeführerin, die die Angelegenheit der Pflegeanwaltschaft gemeldet hatte, hat dies Mitte November 2010 mitgeteilt und die Beschwerde als "hinfällig" bezeichnet.

Die WPPA hat selbstverständlich damals die Sache – es war damals die erste und einzige Beschwerde über das Haus Margareten seit Jahren - dennoch nicht gleich zu den Akten gelegt, sondern das Haus Margareten um Stellungnahme ersucht. Dabei wurde durchaus auch Konsequenzen vom Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP) selbst getroffen. So wurde die Situation, dass der Patient etwa die Schutzhose manchmal selbst – je nach Empfinden – entfernt hat, zum Anlass genommen die MitarbeiterInnen wiederholt und nachdrücklich auf die besondere Bedeutung einer jeweils bedarfsorientierten Vorgangsweise hinzuweisen. Auch eine Schulung durch die Hygienefachkraft des KWP wurde damals angeordnet. Die WPPA hat diese Verbesserungen zur Kenntnis genommen. Es war daher in diesem Fall auch nicht mehr erforderlich, die Aufsichtsbehörde einzuschalten.

Im Haus Margareten werden – wie in anderen Häusern - 2x jährlich auch von Mitgliedern der Wiener Heimkommission Sprechtage abgehalten. Im konkreten Fall erfolgten die Besuche durch Leiter von Pflegeorganisationen und durch eine Pflegedienstleiterin, die durchwegs nicht dem KWP angehören.

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