Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 06.07.2011:
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StR Ludwig: "Aktion scharf" auf Baustellen - verstärkte Kontrollen im Sommer

Bisher 5.800 gezielte Überprüfungen. Kontrollen und konsequentes Einschreiten zeigen Wirkung: deutlich weniger Baueinstellungen

Mit August des Vorjahres startete in Wien die "Aktion scharf", die seither nahtlos fortgesetzt wurde. Vor allem während der Sommermonate haben Baustellen Hochsaison. Grund genug in den kommenden Wochen Baustellen noch einmal verstärkt zu kontrollieren, betonte heute Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig. "Die Behörden der Stadt Wien haben unter der Koordination der MA 37-Baupolizei bisher 5.800 gezielte Überprüfungen von Baustellen vorgenommen. Insgesamt 185 dieser Baustellen wurden von den Behörden eingestellt. In 409 Fällen wurden Strafanträge eingebracht", zog Stadtrat Ludwig heute Bilanz. Die "Aktion scharf" mit umfassenden Schwerpunktkontrollen wurde initiiert, da es im Sommer des Vorjahres durch mangelhafte Baustellenführungen zu Einstürzen von Gebäudeteilen gekommen war. Monatlich werden rd. 500 Baustellenüberprüfungen durchgeführt.

Grobe Mängel auf Baustellen rückläufig

Der Wiener Wohnbaustadtrat betonte, dass mit zunehmender Dauer der "Aktion scharf" deutlich weniger Baustellenführungen zu beanstanden waren. Die Zahl der Baueinstellungen ist von 5,6 Prozent nach den ersten drei Monaten der "Aktion scharf" auf insgesamt 2,1 Prozent rückläufig. "Grobe Mängel haben deutlich abgenommen. Das rigorose Vorgehen hat sich in der Branche herumgesprochen und eine deutlich präventive Wirkung erzielt. Das ist ein Erfolg, der nicht zuletzt durch das konsequente Einschreiten der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Behörden zurückzuführen ist. Daher werden wir die ,Aktion scharf' in den kommenden Wochen verstärkt fortsetzen", kündigte Stadtrat Ludwig an.

Die behördenübergreifende Kontrollen finden mit der MA 46-Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten, der Arbeitsinspektion und der Wiener Gebietskrankenkasse statt. Die MA 46 überprüft die Baustelleneinrichtung bis hin zur Straße, die Arbeitsinspektion kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutz-Bestimmungen, die Wiener Gebietskrankenkasse, ob die Arbeiter zur Sozialversicherung gemeldet sind und die entsprechenden Beiträge bezahlt werden. Darüber hinaus nimmt die Finanzpolizei mit der Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) größtenteils an den Baustellenüberprüfungen teil. Daneben wurde die verschärfte Systemkontrolle durch die MA 37 weitergeführt, wobei risikoorientiert Schwerpunkte gesetzt werden. Baustellen, bei denen bereits Probleme auftraten oder besondere Risikofaktoren vorliegen, z.B. besonders sanierungsbedürftiger Bausubstanz, werden gezielt mehrfach überprüft.

"Es können aufgrund fehlerhafter oder mangelhafter Bauausführungen, unzureichender Kontrollen durch die beauftragten Prüfingenieure oder sogar Pfuschereien Menschen zu Schaden kommen oder Mieterinnen und Mieter von Obdachlosigkeit bedroht sein", erklärte der Wiener Wohnbaustadtrat. Bei entsprechenden Mängelfeststellungen und Gesetzesübertretungen werden sämtliche Mittel zur behördlichen Verfolgung ausgeschöpft. "Bauherren, Prüfingenieure und Unternehmen, die sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, haben sich zivilrechtlich, verwaltungsstrafrechtlich und strafrechtlich zu verantworten. Neben Verwaltungs- und Geldstrafen drohen den Verantwortlichen dabei auch der Entzug von Konzessionen und Gewerbeberechtigungen", so Ludwig. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf die verschärften Strafbestimmungen, die seit 2008 in der Wiener Bauordnung festgeschrieben sind "Wer seine gesetzliche Verantwortung nicht Ernst nimmt und damit das Leben von Menschen gefährdet oder historische Gebäude ohne Bewilligung abreißt, muss damit rechnen, mit entsprechender gesetzlicher Härte belangt und bestraft zu werden", so Ludwig. "Für schwere Bauvergehen droht sogar ein Gefängnisaufenthalt von bis zu sechs Wochen und im Falle von Gewerbetreibenden auch der Verlust der Gewerbeberechtigung bzw. bei Ziviltechnikern auch der Entzug der Befugnis."

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