Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 06.07.2011:
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Städtebund: Mehr Gemeindekooperationen durch Verfassungsänderung möglich

Der Österreichische Städtebund begrüßt die Bundesverfassungsnovelle, die Gemeindekooperationen in noch viel stärkerem Umfang möglich machen soll. Diese Gesetzesänderung, die auf eine Initiative des Bundesrates zurückgeht, wurde heute, Mittwoch, vom Parlament beschlossen. "Mit der Gesetzesänderung sind auch länderübergreifenden Kooperationen möglich, was dazu beitragen kann, dass kommunale Serviceleistungen effizienter, qualitativer und kostengünstiger angeboten werden können", sagte heute Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger.

So sollen künftig Beschränkungen für Gemeindeverbände wegfallen und - im Gegensatz zu bisherigen Kooperationen - neben länderübergreifender Kooperationen auch Kooperationen im "übertragenen Wirkungsbereich" (also Aufgaben wie Straßenerhaltung oder Wahlen, die die Städte und Gemeinden im Auftrag von Bund und Ländern erfüllen), sowie "multifunktionale Gemeindeverbände" (die bei mehreren Aufgaben kooperieren) erlaubt werden. "Die Städte und Gemeinden haben immer wieder bewiesen, dass sie zu echten Verwaltungsreformen bereit sind, jetzt sind weitere formale Hindernisse ausgeräumt", so Weninger.

Die Gesetzesänderung könne jedoch nur ein erster Schritt zu einer umfassenden Staats- und Aufgabenreform sein. "Zumindest eine Forderung des Städtebundes im Österreich-Konvent vor sechs Jahren wird damit umgesetzt", so Weninger, und weiter: "Jetzt brauchen wir eine große Aufgabenreform, bei der Aufgaben - und Ausgaben zwischen den Gebietskörperschaften zusammengeführt werden, um Mehrfachzuständigkeiten zu beseitigen und die Transferströme zu entflechten. Diese Forderungen wurden zuletzt beim Städtetag in St. Pölten in einer Resolution einstimmig verabschiedet".

Informationen zum Städtebund und die aktuellen Ergebnisse des 61. Städtetages 2011 in St. Pölten unter: www.staedtebund.gv.at.

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