Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.06.2011:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

6. Wiener Landtag (7)

Wiener Prostitutionsgesetz

LAbg Dr. Claudia Laschan (SPÖ) sagte, die Prostitution sei seit vielen Jahren Thema im 15. Bezirk. Immer wieder hätte es konzertierte Aktionen der Behörden gegeben. Diese hätten allerdings nur eine kurzfristige Wirkung. Wichtig sei gewesen, dass bei der Gesetzwerdung die Polizei von Anfang an eingebunden sei. Das neue Gesetz mache den 15. Bezirk zur Prostitutionsverbotszone, und lasse Prostitution nur dort zu wo niemand wohne und sorge damit für eine Entflechtung von Wohnen und Prostitution. Schutzzonen würden obsolet und Lokale künftig strengeren Auflagen unterliegen.

LAbg Wolfgang Seidl (FPÖ) betonte, er sei selber im Stuwerviertel im 2. Bezirk, in dem es bekanntermaßen schon sehr lange Prostitution gebe, aufgewachsen. Deshalb kenne er die Situation sehr gut, er wisse z.B. dass viele Bewohner aufgrund der Auswirkungen der Prostitution bereits weggezogen seien. In diesem Zusammenhang wies er auf die immer wiederkehrenden Probleme mit im Kreis fahrenden Freiern hin, die mitunter auch Frauen ansprechen, welche lediglich die Absicht hätten, einzukaufen. Auch eine vom Bezirksvorsteher der Leopoldstadt verhängte Verkehrsänderung hätte die Situation bis zum heutigen Tage nicht verbessert.

LAbg Mag. Wolfgang Jung (FPÖ) erklärte, die FPÖ würde die Interessen der betroffenen Bürger und nicht die Interessen der Prostituierten, die ohnehin immer wechselten, vertreten. Weiters komme es im Umfeld der Prostitution auch immer wieder zu kriminellen Handlungen. Die FPÖ habe während des Prozesses der Gesetzwerdung immer Bereitschaft zur Mitarbeit gezeigt. Es habe sich allerdings gezeigt, dass die Wiener Stadtregierung Gesetze mit Ideologie mache, ohne dabei auf die Terminologie zu achten.

Die Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger (SPÖ) sagte, das vorgelegte Prostitutionsgesetz sei der Versuch, viele unterschiedliche Interessen unter einen gesetzlichen Hut zu bringen. Das neue Gesetz bewirke in Wien eine Änderung in der Straßenprostitution, aber auch eine Änderung in den von der Prostitution betroffenen Lokalen sowie eine Erleichterungen für Sexarbeiterinnen. Straßenprostitution werde mit diesem Gesetz aus dem Wohnbereich entfernt. Was genau unter Wohnbereich zu verstehen sei, sei sehr genau definiert worden. Prostitutionslokale würden künftig einer Meldepflicht unterliegen, wobei etliche behördliche Auflagen zu erfüllen seien. Nur Lokale mit einem Bescheid dürfen in Betrieb gehen, auch bestehende Lokale seien von dieser neuen Regelung betroffen. Diese hätten indes ein Jahr Zeit, um die erforderlichen Auflagen zu erfüllen. Freier könnten künftig bestraft werden können, diese Bestimmung werde in den nächsten Jahren von einer Steuerungsgruppe evaluiert.

Abstimmung: Alle von der ÖVP und FPÖ eingebrachten Anträge wurden abgelehnt. Der Abänderungsantrag der Regierungsparteien wurde dagegen angenommen, ebenfalls der Entwurf zur Änderung des Prostitutionsgesetzes.

Rückfragehinweis für Medien

  • Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
    Diensthabender Redakteur
    Telefon: 01 4000-81081