Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.06.2011:
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Frauenberger/Lobo: Wien anerkennt im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Partnerschaften

"Die Behauptungen des Rechtskommitees Lambda, wonach Wien gleichgeschlechtlichen Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, die Anerkennung verweigere, können wir entkräften", stellten die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger und der Grüne Wiener Gemeinderat Klaus Werner-Lobo am Mittwoch klar.

Der Magistrat der Stadt Wien sei stets bemüht, innerhalb der Grenzen der zu vollziehenden Bundesgesetze positive Lösungen für die Anliegen der KundInnen zu finden. Mangels Judikatur seien in Präzidenzfällen vielfältige Abklärungen mit den zuständigen Ministerien notwendig, die entsprechende Zeit in Anspruch nehmen.

Nach der österreichischen Rechtslage kann eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts geschlossen werden. Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz ist erst seit 1. Jänner 2010 in Kraft. Die zu klärende Rechtsfrage in diesem Zusammenhang war, ob vor Inkrafttreten des Eingetragenen Partnerschaft-Gesetzes im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Österreich als eingetragene Partnerschaften anerkannt werden können und somit die Voraussetzung für die Familienzusammenführung in Österreich überhaupt existiert.

Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit und um dem Paar weitere Wartezeiten für die Familienzusammenführung in Österreich zu ersparen, wurde die Wiederholung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft in Österreich angeboten. Nunmehr sind sie zusätzlich im Besitz einer österreichischen Partnerschaftsurkunde, wodurch Behördenwege in Österreich erleichtert werden.

Mittlerweile gelang es, die Rechtsfrage durch die intensiven Bemühungen der MA 35 mit den zuständigen Ministerien im Sinne der KundInnen zu klären. "Mittlerweile werden im Ausland eingegangene gleichgeschlechtliche Ehen - auch wenn sie vor Inkrafttreten des Eingetragenen Partnerschaft-Gesetzes geschlossen wurden - als eingetragene Partnerschaften durch die Wiener Behörden anerkannt. Damit ist nunmehr auch die Vorfrage für aufenthaltsrechtliche Bewilligungen eindeutig geklärt", so Frauenberger.

"Auch in diesem Fall also konnte die Magistratsabteilung 35 ihrem Grundsatz 'Wenn es eine positive Lösung im Gesetz gibt, finden wir sie' gerecht werden", freut sich die Stadträtin.

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