Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 01.06.2011:
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Städtebund begrüßt Verfassungsänderung für Gemeindekooperationen

"Der Österreichische Städtebund begrüßt ausdrücklich den Antrag des Bundesrates auf Verfassungsänderung, der Gemeindekooperationen in noch viel stärkerem Umfang möglich machen soll. Mit der Gesetzesänderung sind auch länderübergreifende Kooperationen möglich, was dazu beitragen kann, dass kommunale Serviceleistungen effizienter, qualitativer und kostengünstiger angeboten werden können", sagte heute Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger anlässlich einer Gesetzesnovelle, die heute, Mittwoch, vom Bundesrat beschlossen wird.

So sollen künftig Beschränkungen für Gemeindeverbände wegfallen und - im Gegensatz zu bisherigen Kooperationen - neben länderübergreifender Kooperationen auch Kooperationen im "übertragenen Wirkungsbereich" (also Aufgaben wie Straßenerhaltung oder Wahlen, die die Städte und Gemeinden im Auftrag von Bund und Ländern erfüllen), sowie "multifunktionale Gemeindeverbände" (die bei mehreren Aufgaben kooperieren) erlaubt werden.

"Die Städte und Gemeinden haben immer wieder bewiesen, dass die zu echten Verwaltungsreformen bereit sind, jetzt sind weitere formale Hindernisse ausgeräumt", so Weninger.

Die Gesetzesänderung könne jedoch nur ein erster Schritt zu einer umfassenden Staats- und Aufgabenreform sein, so Weninger: "Zumindest eine Forderung des Städtebundes im Österreich-Konvent vor sechs Jahren wird damit umgesetzt", so Weninger, und weiter: "Jetzt brauchen wir eine große Aufgabenreform, bei der Aufgaben - und Ausgaben zwischen den Gebietskörperschaften zusammengeführt werden, um Mehrfachzuständigkeiten zu beseitigen und die Transferströme zu entflechten. Diese Forderungen wurden zuletzt beim Städtetag in St. Pölten in einer Resolution einstimmig verabschiedet", so Weninger abschließend.

Informationen zum Städtebund und die aktuellen Ergebnisse des 61. Städtetages 2011 in St. Pölten finden Sie unter: www.staedtebund.gv.at

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