Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.03.2011:
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Sima: Gemeinsam für ein friedliches Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt

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2-wöchige Schwerpunktkontrollen der Wiener Polizei und der MA 60 - Übergangsfrist für Kampfhundebesitzer endet mit 30. Juni


Seit Montag legt die Wiener Polizei mit Unterstützung des Veterinäramtes der Stadt Wien wieder verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Sachen Hundehaltung. "Unser gemeinsames Ziel ist das friedliche Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt und ich möchte mich bei der Polizei für die nun schon langjährige gute Zusammenarbeit bedanken", so Tierschutzstadträtin Ulli Sima bei der heutigen Präsentation der aktuellen Schwerpunktkontrollen. Mit diesen will man die Hundehalter wieder verstärkt an ihre Verpflichtungen und an die Spielregeln für ein friedliches Miteinander erinnern.

"Im Zentrum stehen dabei in den nächsten beiden Wochen wieder die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht, aber auch das Chippen wird kontrolliert. Inkludiert sind bei den Kontrollen auch die Pflichten der Kampfhundehalter", erläutert Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Wiener Polizei.

Übergangsfrist für Kampfhundebesitzer bis 30. Juni

Seit 1. Juli 2010 gilt in Wien für gewisse Hunde eine Führscheinpflicht, für jene Hunde, die noch keine Prüfung absolviert haben, gilt Maulkorbpflicht. Bis zum 30. Juni 2011 müssen alle Kampfhundebesitzer einen Führschein absolviert haben. "Wir wollen die Kampfhundehalter noch einmal daran erinnern, dass Ende Juni die Übergangsfrist abläuft und sie sich zeitgerecht zur Prüfung anmelden", so Sima.

Bis heute haben 1.468 Besitzer von Kampfhunden den Führschein absolviert, aktuell sind 214 zur Prüfung angemeldet.

Halter von Hunden, für die die Führscheinpflicht gilt, müssen sich bei der MA 60 - Veterinäramt der Stadt Wien in der Karl-Farkas-Gasse 16 (Tel. 01/4000-8060) melden. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Geprüft wird das Wissen über Hundehaltung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen.

Leinen- oder Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten

In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

Auch Sauberkeitsspielregeln müssen eingehalten werden

Zum konfliktfreien Miteinander in der Großstadt gehört auch die Einhaltung der Sauberkeitsspielregeln. "Wir haben das Angebot an die Hundebesitzer enorm ausgebaut, es gibt mittlerweile 2.800 Sackerlautomaten in Wien, es gibt keine Ausreden mehr, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner nicht wegzuräumen", betont Umweltstadträtin Ulli Sima. Kontrolliert wird dies von den Waste Watchern, die bei Missachtung ein Organmandat von EUR 36,--ausstellen oder auch Anzeigen bis zu EUR 2.000,-- erstatten können. Der Großteil der Hundebesitzer hält sich bereits an die Sauberkeitsspielregeln, täglich landen 47.200 gefüllte Sackerl in den Wiener Mistkübeln.

Chippflicht seit 1. Jänner 2010

Seit 1. Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet sein. Mit dem Chip können entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde schneller gefunden werden. Der Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, die in eine bundeseinheitliche Datenbank eingetragen werden muss. Die Eintragung kann von der/dem behandelnden Tierärztin/Tierarzt oder auch von der Magistratsabteilung 60, dem Veterinäramt der Stadt Wien, vorgenommen werden.

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