Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.03.2011:
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MA 67: Störung bei Handy-Parken behoben

Kulanzlösung bei Organstrafverfügung

Die MA 67 gibt bekannt, das beim Handy-Parken heute eine Störung aufgetreten ist. Diese Störung dauerte von 9:30 bis 12:15 Uhr und konnte behoben werden. Die Störung führte dazu, dass das Lösen eines elektronischen Parkscheines nicht per SMS bestätigt wurde. Für die Dauer der heutigen Störung beim Service "Handy-Parken" gilt eine Kulanzlösung: Betroffene Fahrzeuglenker, die einen Parkschein buchen wollten, aber keine Bestätigungs-SMS und in der Folge eine Organstrafverfügung erhalten haben, werden ersucht, sich über das Service-Telefon oder per Mail an die MA 67 wenden. Ihnen wird die Strafe erlassen.

Rückfragehinweis für Medien

  • Michael Hradil
    MA 67
    Telefon: 01 4000-38021