Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 02.12.2010:
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Winterdienst der MA 48 weiter im Großeinsatz

Für die Gehsteige sind die Hauseigentümer verantwortlich

Mit allen Kräften ist der Winterdienst der MA 48 auch heute weiter im Einsatz, um Wiens Straßen nach den gestrigen starken Schneefällen von Schnee und Eis zu befreien.

Seit 3 Uhr Früh sind wieder 1.400 Kräfte der MA 48 im Einsatz, bis 9 Uhr auch die 133 privaten Fuhrwerker. Seit 6 Uhr früh sind auch 344 Schneearbeiter damit beschäftigt, die 25.000 Fußgängerübergänge freizuschaufeln. Für heute sind noch leichte Schneeschauer möglich, es ist mit Schneeverwehungen zu rechnen. Morgen wird wieder mit Schneefall gerechnet.

Wer räumt wo?

Für die Betreuung der öffentlichen Straßen ist die MA 48 zuständig. Das Autobahn- und Schnellstraßennetz einschließlich der Auf- und Abfahrten werden jedoch von der ASFINAG betreut. Das Straßennetz, das die MA 48 im Winterdienst zu betreuen hat, ist 2.800 Kilometer lang, die zu betreuende Fahrbahnfläche beträgt rund 23 Millionen Quadratmeter.

Für das Räumen der Gehsteige bzw. für das Entfernen des Splitts bei anhaltenden Schönwetterperioden sind die Anrainer bzw. die von ihnen beauftragten Firmen zuständig. Auch für die Beseitigung drohender Dachlawinen und "absturzgefährdeter" Eiszapfen sind die Hauseigentümer verantwortlich.

Moderne Umwelttechnologie im Kampf gegen Schnee und Eis

Bereits seit Jahren setzt die MA 48 im Kampf gegen Schnee und Eis auf eine optimierte Feuchtsalz-Technologie. Diese reduziert Salz- und Splittmengen deutlich. Das schont Boden, Pflanzen und Grundwasser und reduziert die Feinstaubbelastung.

Freie Fahrt für die Schneeräumung

Die Winterdienst-Funkwagenfahrer der MA 48 können dieses Jahr im Falle von Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge rasch eingreifen: Nach einer absolvierten Schulung sind sie befugt, Anzeigen zu legen bzw. die Entfernung des Fahrzeuges in die Wege zu leiten. Ziel ist es, dass Problemzonen in Wien für den Winterdienst bzw. für die Räumfahrzeuge rasch wieder passierbar sind. Bisher konnten nur MitarbeiterInnen der Abschleppgruppe bzw. die Polizei/Parkraumüberwachung diese Tätigkeit durchführen. Diese Neuerung führt zu einer rascheren Beseitigung von Behinderungen der Winterdienstfahrzeuge und somit zu einem reibungslosen Winterdienst. Die Behinderungen reichen von der Einengung des Kurvenradius oder einer zu geringen Restfahrbahnbreite (kleiner 2,6 m) durch falsch abgestellte Fahrzeuge bis zur Missachtung des Halte- und Parkverbotschildes.

Winterdienstverordnung beachten

Bei der Betreuung der Gehsteige ist die Winterdienstverordnung 2003 zu beachten. Streusalz ist auf Gehsteigen nur bis zu einem Abstand von 10 m bis zu einer Grünfläche (unversiegelter Boden) zulässig. Im Bereich von Grünflächen darf Kaliumkarbonat eingesetzt werden, Streusplitt und geblähte Tone dürfen im Bereich der Grünflächen ebenfalls zum Einsatz gelangen. Verboten ist generell der Einsatz von stickstoffhältigen Mitteln sowie Asche und Schlacke. Beim Splitt ist darauf zu achten, dass Quarzsplitt, Quarzsand und Betonrecyclingsplitt verboten sind.

Auskünfte am Schneetelefon der MA 48 unter 01 546 48

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