Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 14.08.2010:
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Aktuelle Informationen zur Wien-Wahl am 10.10.2010

Am Sonntag, dem 10. Oktober 2010, findet in Wien die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl statt. Erstinformationen für die BürgerInnen sind unter www.wahlen.wien.at online. "Wien hat jedenfalls unter dem Motto "Ihre Stimme zählt" wieder ein umfassendes Service- und Informationspaket zur Wahl geschnürt, denn nur wer gut informiert ist, ist auch motiviert zur Wahl zu gehen.", betonte die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger.

Wer ist in Wien wahlberechtigt?

Den Gemeinderat und die Bezirksvertretung dürfen alle ÖsterreicherInnen wählen, die bis zum 10. Oktober 1994 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 10. August 2010 in Wien begründet haben.

Nichtösterreichische EU-BürgerInnen, die bis zum 10. Oktober 1994 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 10. August 2010 in Wien begründet haben, dürfen ihre Stimme bei der Bezirksvertretungswahl abgeben. Für den Gemeinderat sind nichtösterreichische EU-BürgerInnen nicht wahlberechtigt, da dieser in Wien gleichzeitig der Landtag ist.

Reklamationsverfahren

Ab Ende August 2010 werden Hauskundmachungen mit der Information versendet, wie viele Wahlberechtigte pro Wohnung eines Hauses im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlberechtigten pro Wohnung werden in einer anonymisierten Zahl, ohne Nennung von Name und Geschlecht, in den Hauskundmachungen bekannt gegeben. Ab Dienstag, dem 31. August 2010, liegt in allen Wahlreferaten in den Magistratischen Bezirksämtern das Wählerverzeichnis zur öffentlichen Einsicht auf. Im anschließenden Reklamationsverfahren (31. August bis 9. September 2010) kann gegen Eintragungen im Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich Einspruch erhoben werden beziehungsweise ein fehlender Eintrag beantragt werden.

Wo kann gewählt werden?

Spätestens eine Woche vor der Wahl sollten WählerInnen in ihrem Briefkasten die "Amtliche Wahlinformation" vorfinden. Diese informiert über das zugeteilte Wahllokal. Wer die "Amtliche Wahlinformation" mit ins Wahllokal nimmt, hat den Vorteil, schneller im Wählerverzeichnis gefunden zu werden.

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht in seinem nach dem Hauptwohnsitz zugeteilten Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte im In- und Ausland per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Der ausgefüllte Stimmzettel und die ausgefüllte Wahlkarte müssen dazu bis spätestens 18. Oktober, 14 Uhr, per Post, per Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Wahlbehörde einlangen.

Alternativ zur Briefwahl kann die Wahlkarte am Wahltag zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal verwendet werden.

Wählen im Krankenbett

BürgerInnen, die sich am Wahltag in einer Krankenanstalt oder einem Geriatriezentrum befinden, können sich über die dortige Verwaltung eine Wahlkarte besorgen lassen.

WählerInnen, die ihr Wahllokal auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Mobilität nicht persönlich aufsuchen können, können beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes eine Wahlkarte beantragen. Damit haben sie die Möglichkeit, per Brief zu wählen oder sie werden auf speziellen Antrag am Wahltag von einer Wahlkommission besucht.

Wie kann man eine Wahlkarte beantragen?

Eine Wahlkarte kann bis zum 6. Oktober 2010 schriftlich (E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag) oder bis zum 8. Oktober, 12 Uhr persönlich beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich! Wahlkarten werden voraussichtlich ab 22. September 2010 ausgegeben, da erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2010 in Wien vorliegen.

Am Wahltag

Am Wahltag ist in den Wahllokalen ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis, etc.) vorzuweisen. Wer zusätzlich eine Wahlkarte hat, übergibt diese der Wahlbehörde.

Unterstützungserklärungen

Parteien, die noch nicht im Gemeinderat oder in der Bezirksvertretung vertreten sind, können Unterstützungserklärungen für die Kandidatur bei den Wahlen im Herbst sammeln. Für die Kandidatur bei der Gemeinderatswahl benötigt die wahlwerbende Partei 100 Unterschriften von wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis, für die Kandidatur bei der Bezirksvertretungswahl 50 Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten Personen pro Bezirk.

Unterschreiben können die wahlberechtigten WienerInnen die Unterstützungserklärungen in jedem Magistratischen Bezirksamt oder bei einem Notar. Es können nur Parteien unterstützt werden, die im eigenen Wohnbezirk bzw. Wahlkreis der/des UnterzeichnerIn kandidieren wollen. Von jeder wahlberechtigten Person kann eine Unterstützungserklärung für die Gemeinderatswahl und eine Unterstützungserklärung für die Bezirksvertretungswahl abgegeben werden.

Weitere Informationen gibt es beim Wiener Stadtinformationszentrum unter der Telefonnummer 01/525 50 oder im Internet unter www.wahlen.wien.at.

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