Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.06.2010:
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Wiener Landtag (8)

Dringliche Anfrage zum Thema "Der SPÖ-Kampfhundeführschein - ein Kampfvokabel für den Wienwahlkampf"

Das Thema der Dringlichen Anfrage wurde von der FPÖ eingebracht und richtete sich an LH Dr. Michael Häupl (SPÖ). LAbg. Veronika Matiasek (FPÖ) stellte fest, dass man es für notwendig halte, nochmals über die Thematik zu reden und die missglückte Gesetzesänderung zu überdenken. Mit der vorgelegten Gesetzesnovelle könne man die bestehenden Probleme nicht lösen. Die Definierung sogenannter Kampfhunde durch eine Rasseliste sei zweifelhaft und nicht schlüssig. Natürlich sei es notwendig, Hunde und deren HalterInnen auszubilden, jedoch müsse dies in einer anderen Form geschehen. Man sei seitens der FPÖ nicht gegen einen Hundeführschein, sondern lediglich gegen eine "Täuschung der Bevölkerung". Im weiteren sei ein bundeseinheitliches Tierhaltegesetz zu bevorzugen, schloss Matiasek.

LH Dr. Michael Häupl (SPÖ) betonte, dass sich 89 Prozent der Bevölkerung für diesen Kampfhundeführschein ausgesprochen hätten. Es handle sich deshalb nicht um die Meinung der SPÖ, sondern jene der Wienerinnen und Wiener. Die FPÖ sei heute gegen das, was man selbst noch vor einem halben Jahr gefordert habe. In seiner Beantwortung der Anfrage stellte Häupl fest, dass es natürlich Erhebungen bezüglich der Bisshäufigkeit einzelner Hunderassen gegeben habe. Auch eine entsprechende Kontrolle sei mittels Fotomaterial zu den 12 betroffenen Rassen gewährleistet. Dieser Hundeführschein sei das erste Instrument, welches eine Ausbildung für HalterInnen und Hunde zum Inhalt habe. Man habe dafür internationale Experten zu Rate gezogen und sich an ähnlichen Rasselisten anderer Länder orientiert. Die Verwendung des Begriffs "Kampfhunde" sei üblich und werde auch weiterhin beibehalten. Vorerst wolle man mit der vorliegenden Liste auskommen. Die PrüferInnen würden umfassend sachlich und psychologisch ausgebildet. Eine bundeseinheitliche Lösung könne man nur auf Bundesebene herbeiführen und es wäre deshalb nicht sinnvoll, darüber auf Landesebene zu diskutieren, schloss Häupl.

LAbg. Univ.-Prof. Dr. Herbert Eisenstein (FPÖ) meinte, dass er sich sicher sei, dass dieses Gesetz nicht im Sinne der Wiener Bevölkerung liege. Zwei Punkte seien ihm hier besonders wichtig, um aufzuzeigen, dass es nicht die notwendigen Erfordernisse erfülle. Einerseits handle es sich um missbräuchliche Verwendung des Begriffs "Kampfhund", da es keine einheitlich definierten gefährlichen Rassen gebe. Sogenannte Kampfhunde seien nicht zwangsläufig gefährlicher als "Familienhunde". Die vorliegende Liste sei deshalb nicht zielführend. Ein zweites Problem stelle die Umsetzung des vorliegenden Gesetzes dar. Für die Exekutive werde es fast unmöglich sein, die entsprechende Rasse zu erkennen, problematisch werde es vor allem bei Mischlingshunden. Die wirklich unwilligen HundehalterInnen werde man mit diesem Gesetz dennoch nicht erreichen. Hier müsse man andere und effizientere Maßnahmen setzen, betonte Eisenstein.

LAbg. Mag. Maria Vassilakou (Grüne) merkte an, dass dies nun schon die x-te Debatte zu diesem Thema sei, trotzdem würde die SPÖ auf keine der genannten Argumente eingehen. Mittlerweile habe schon das Bundeskanzleramt verlauten lassen, dass die vorgesehene Durchführung durch die Bundespolizei sehr schwierig zu realisieren wäre. In anderen Ländern würden derartige Rassenregelungen bereits wieder abgeschafft werden, so Vassilakou. Wenn man schon eine Liste haben wolle, dann müsse man diese auch dementsprechend erweitern. Beispielsweise fänden sich der Deutsche Schäferhund und der Golden Retriever, die zu hohen Aggressionen neigen würden, nicht auf der Liste. Da die SPÖ allerdings keinerlei Einsicht zeige, seien derartige Debatten zukünftig überflüssig.

LAbg. DI Roman Stiftner (ÖVP) stellte fest, dass Hunde durchaus ein wichtiges Thema seien, da diese schon seit Jahrtausenden zu den Begleitern des Menschen zählen würden. Beim vorliegenden Gesetz habe man jedoch eine veraltete Liste exotischer Hunderassen aus Deutschland übernommen und sich nicht viel dabei überlegt. Es handle sich hierbei um eine "Husch-Pfusch-Aktion", da es letztendlich immer um die Beziehung zwischen Hund und Hundehalter gehe und nicht um bestimmte Rassen. Das Gesetz sei für die Exekutive nicht durchführbar und schon deshalb verfassungswidrig. Auch die Abwicklung des Prüfungsverfahrens sei fragwürdig, da die Fragen schon vorab im Internet publiziert wurden. Wie man mit Aggressionen von Hunden umzugehen habe, werde jedoch nicht gelehrt.

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